Streitwert verdoppelt?
Verfasst: 22.08.2011, 12:17
Hallo Zusammen,
Kläger reicht Klage auf Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 200 EUR ein. Streitwert 200,00 EUR.
Nun melden wir uns für den Beklagten, beantragen Klageabweisung und rechnen u.a. mit Schadenersatzansprüchen in Höhe von 200,00 EUR auf.
Gericht verurteilt dennoch auf Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 200 EUR und setzt den Streitwert auf 400,00 EUR (!)
wegen der Aufrechnungserklärung fest.
Kann mir bitte einmal jemand erklären, warum der Streitwert auf 400,00 EUR festgesetzt wurde?
Es würde sich doch nur um 200,00 EUR gestritten. Wir haben keine Widerklage erhoben, sondern nur vorsorglich mit Schadenersatzansprüchen aufgerechnet.
Kläger reicht Klage auf Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 200 EUR ein. Streitwert 200,00 EUR.
Nun melden wir uns für den Beklagten, beantragen Klageabweisung und rechnen u.a. mit Schadenersatzansprüchen in Höhe von 200,00 EUR auf.
Gericht verurteilt dennoch auf Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 200 EUR und setzt den Streitwert auf 400,00 EUR (!)
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Kann mir bitte einmal jemand erklären, warum der Streitwert auf 400,00 EUR festgesetzt wurde?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Es würde sich doch nur um 200,00 EUR gestritten. Wir haben keine Widerklage erhoben, sondern nur vorsorglich mit Schadenersatzansprüchen aufgerechnet.