habe grade folgenden Fall:
Gegner hat Klage erhoben, Wert 3.396,77.
Wir erheben Widerklage, Wert 6.753,23.
Summe: 10.150,00
Wir müssen ja jetzt weitere Gerichtskosten für die Erhebung der Widerklage einzahlen, doch wie berechnen die sich ?
Rechne ich drei Gebühren aus Wert 6.753,23 oder rechne ich drei Gebühren aus Wert 10.150,00 = 657 € abzlg. bereits aus Wert 3.396,77 gezahlter drei Gerichtsgebühren ?
Für schnelle Antwort wäre ich dankbar, Akte muß vom Tisch


