Verweisung-mal wieder
Verfasst: 30.03.2011, 15:54
Hallo liebe Leute,
ich brauche mal wieder Hilfe. Folgender Fall:
Wir haben Feststellungsklage LG erhoben über € 5.100,00. Das Landgericht erlässt nach Eingang der Klage SW-Beschluss mit € 2.600,00. Keine Stn voher. Beklagter angeblich nicht zu ermitteln, also haben wir Ema gemacht. Dann zugestellt, Verweisungsantrag beide Seiten und entsprechender Beschluss des Landgerichts, dass der RS an das AG verwiesen wird.
Vor dem AG wurde streitig verhandelt und für erledigt erklärt. Der Beklagte hat die Kosten zu tragen.
In meinem Kommentar steht, dass bei Verringerung des Gegenstandswertes dem RA die aus dem höheren Wert verdienten Gebühren verbleiben, in Zukunft jedoch nur die geringeren erwachsen.
Aber trifft das für diesen Fall auch zu? Wir haben eigentlich vor Änderung des Streitwertes nichts gemacht und danach lediglich die Ema und den Verweisungsantrag.
Was meint Ihr?
ich brauche mal wieder Hilfe. Folgender Fall:
Wir haben Feststellungsklage LG erhoben über € 5.100,00. Das Landgericht erlässt nach Eingang der Klage SW-Beschluss mit € 2.600,00. Keine Stn voher. Beklagter angeblich nicht zu ermitteln, also haben wir Ema gemacht. Dann zugestellt, Verweisungsantrag beide Seiten und entsprechender Beschluss des Landgerichts, dass der RS an das AG verwiesen wird.
Vor dem AG wurde streitig verhandelt und für erledigt erklärt. Der Beklagte hat die Kosten zu tragen.
In meinem Kommentar steht, dass bei Verringerung des Gegenstandswertes dem RA die aus dem höheren Wert verdienten Gebühren verbleiben, in Zukunft jedoch nur die geringeren erwachsen.
Aber trifft das für diesen Fall auch zu? Wir haben eigentlich vor Änderung des Streitwertes nichts gemacht und danach lediglich die Ema und den Verweisungsantrag.
Was meint Ihr?