Anrechnung der Gerichtskosten im KfA(Verwaltungsrecht)

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Maus87
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#1

23.03.2011, 12:36

Hallo, ich benötige mal dringend Hilfe.

Ich mache gerade das erste Mal einen KfA. Muss ich die Gerichtskosten mit in der KfA nehmen?

Danke schon mal in Voraus.
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Liesel
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#2

23.03.2011, 13:54

Wenn ihr (bzw. euer Mandant) Gerichtskostenvorschuß geleistet hat, mußt du mit beantragen, daß dies angefallenen GK hinzugesetzt werden. Eine betragsmäßige Bezifferung mußt du nicht zwingend machen.
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NORTHERN DINO
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#3

24.03.2011, 07:15

Standardsatz: Verauslagte/verrechnete Gerichtskosten bitten wir hinzuzusetzen. 8)
~ Grüßle ~
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Maus87
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#4

25.03.2011, 07:42

:thx
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