Auslagenpauschale Akteneinsicht ohne Antrag?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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XxBinexX
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#1

02.03.2011, 16:13

Hallo!
In einer Strafsache haben wir letzten Monat die Akte unaufgefordert zur Einsicht in ein Gutachten erhalten. Auf dem Begleitschreiben stand, dass die Auslagenpauschale nur zu zahlen wäre, wenn die Übersendung auf Antrag erfolgt wäre.
Da wir ja nichts beantragt hatten, habe ich also auch keine Zahlung veranlasst. Heute flattert dann die Erinnerung an die Auslagenpauschale von der StA rein.
Hab ich nun einen Fehler gemacht oder kann ich die Zahlung weiter verweigern?
VG Bine
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#2

02.03.2011, 16:17

Wie ist denn das Gericht darauf gekommen, Euch die Akte zu schicken? Und was stand genau in dem Begleitschreiben? Ich habe mich schon einige Male mit guten Gründen aus der Zahlungspflicht rausdiskutiert (gerade wenn in Moabit neue Richter/Staatsanwälte eingestellt werden, kommen hier auf einmal haufenweise Akten per Post :mrgreen: ).

Soweit ich das aus Deiner Schilderung erkennen kann, solltest Du jedenfalls nicht zur Zahlung verpflichtet sein, wenn Du die Übersendung gar nicht wolltest.
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#3

04.03.2011, 09:36

Nach dem Wortlaut der Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses zum GKG wird die Pauschale für die Versendung von Akten auf Antrag erhoben.
Wenn also die Akte durch das Gericht ohne Antrag versandt wird, ist auch keine Pauschale zu zahlen.
XxBinexX
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#4

10.03.2011, 12:56

Es wurde ein Gutachten angefertigt und als dieses nun fertig war, wurde uns wohl deswegen die Akte geschickt!?

Auf dem Begleitschreiben stand eigentlich nur das Übliche, sprich Rücksendefrist und der Satz "erfolgte die Akteneinsicht durch Aktenübersendung und auf Ihren Antrag, wird ein Auslagenpauschalbetrag von 12,00 € erhoben (§ 3 Abs. 3 GKG, Nr. 9003 der Anlage zum GKG)" und dann noch Aktenzeichen als Verwendungszweck wieder wie üblich.

Wegen Nr. 9003 habe ich ja nicht gezahlt, da kein Antrag. Die Erinnerung fand ich dann jetzt etwas seltsam. Da wir in anderen Sachen bei Weiterungen, z.B. Zeugenaussagen, auch schon Akten unaufgefordert und kostenlos erhalten habe, fühlte ich mich ja auch recht sicher. Jetzt macht mich nur die Erinnerung stutzig.
Eigentlich müsste das Gutachen ja nicht freiwillig von der StA verschickt werden und vielleicht könnten die den Antrag als konkludent gestellt betrachten?

Naja, ich schreib jetzt mal zurück, sie möchten das prüfen von wegen Antrag. Schauen wir mal was dann passiert.
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#5

10.03.2011, 13:47

Hattet Ihr die Akte vorher schon mal? Die Pauschale deckt auch wiederholte Akteneinsicht ab. Oder kann es sein, daß Euer Antrag so lange zurückgestellt wurde, bis das Gutachten da ist?

Jedenfalls würde ich auch schreiben, daß die Übersendung nicht beantragt war und deshalb die Gebühr nicht angefallen ist.
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