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Hilfe! Einstweilige Verfügung

Verfasst: 13.03.2007, 15:52
von samara
Hallo! Ich bin ganz neu hier und hoffe, ihr könnt mir helfen! Wir haben für unsere Mandantin eine einstweilige Vfg. erwirkt und nun weiß ich nicht was davon die Mandantin kriegt und was der GV und so weiter. Außerdem würde ich gerne wissen was weiter zu veranlassen ist - PKH wurde ebenfalls bewilligt...Hat jemand eine Ahnung???

Verfasst: 13.03.2007, 16:31
von PeeDee
Erstmal :welcome
Du hat einen lustigen Beruf :wink:

Zu deiner Frage, meinst zu an Abschriften oder Geld oder wie?

Verfasst: 14.03.2007, 10:27
von samara
Danke schön!!! Ich meinte eigentlich alles!!! Was kriegt die Mandantin, wie wird dann PKH abgerechnet usw. Vielen Dank für Deine Antwort!!!

Verfasst: 14.03.2007, 10:35
von PeeDee
Okay, also du bekommt vom Gericht eine Abschrift und ein Original von der Einstweiligen der GVZ bekommt ein Original und eine Kopie für die Zustellung (bei machen einstweiligen, manche werden auch vom GEricht zugestellt) , das Original bekommst du mit Zustellvermerk zurück.
Die Mandantin bekommt die Abschrift.

PKH rechnest du wie für ein "normales" Verfahren ab.
Also wohl 1,3 Verfahrensgebühr und wenn es einen Termin gab, die Terminsgebühr.

Dann gibt es nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren auch noch ein Hauptverfahren, dafür muss auch PKH gewährt werden. Das kannst du dann auch normal abrechnen.

Verfasst: 14.03.2007, 10:50
von Anton79
bei der zustellung der einstweiligen verfügung musst du aufpassen, was in der e.V. drinsteht. dort steht bei manchen gerichten ausdrücklich drin was für abschriften und z.B. ob anlagen mit zugestellt werden müssen.

wenn nichts drinsteht reicht eine beglaubigte abschrift der e.V. oder wenn du 2 ausfertigungen hast , kannst auch eine davon an den gegner zustellen.

Verfasst: 14.03.2007, 12:13
von samara
VIelen lieben Dank für Eure Hilfe! Muss ich denn wenn wir PKH bewilligt bekommen haben nur diesen PKH_Liquidationsantrag ausfüllen oder KfA schreiben? WIe läuft es bei PKH?