KFB erst nach Abschluss der Gerichtskostenrechnung?
Verfasst: 17.02.2011, 16:01
Hallo! Habe mal eine Frage zur Kostenfestsetzung:
Wir sind Beklagte. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Kläger die Klage zurückgenommen und ihm wurden vom Gericht nach Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Hab dann daraufhin den Kostenfestsetzungsantrag gestellt und jetzt bekamen wir folgende Antwort von der Rechtspflegerin:
„Die beantragte Festsetzung der Gerichtskosten kann noch nicht vorgenommen werden, da die Zeugenauslagen, die innerhalb einer Frist von 3 Monaten bis zum 02.05.2011 geltend gemacht werden können, noch ausstehen. Die Festsetzung kann daher nur nach Ablauf obiger Frist bzw. nach Abschluss der Gerichtskostenrechnung erfolgen.“
Wir hatten allerdings als Beklagte keine Gerichtskosten und auch keine Zeugenauslagen eingezahlt, daher versteh ich jetzt die Antwort von der Rechtspflegerin nicht so ganz. Müssen wir jetzt auf den KFB warten, bis die Gerichtskostenrechnung vorliegt?
Schon mal danke für eure Hilfe!
Wir sind Beklagte. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Kläger die Klage zurückgenommen und ihm wurden vom Gericht nach Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Hab dann daraufhin den Kostenfestsetzungsantrag gestellt und jetzt bekamen wir folgende Antwort von der Rechtspflegerin:
„Die beantragte Festsetzung der Gerichtskosten kann noch nicht vorgenommen werden, da die Zeugenauslagen, die innerhalb einer Frist von 3 Monaten bis zum 02.05.2011 geltend gemacht werden können, noch ausstehen. Die Festsetzung kann daher nur nach Ablauf obiger Frist bzw. nach Abschluss der Gerichtskostenrechnung erfolgen.“
Wir hatten allerdings als Beklagte keine Gerichtskosten und auch keine Zeugenauslagen eingezahlt, daher versteh ich jetzt die Antwort von der Rechtspflegerin nicht so ganz. Müssen wir jetzt auf den KFB warten, bis die Gerichtskostenrechnung vorliegt?
Schon mal danke für eure Hilfe!