Hallo Ihr lieben,
brauche mal euren Rat... Habe eine Akte aufm Tisch liegen und stehe voll aufm Schlauch... Im Beschluss steht "Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt: bis zum 06.12.2010 685,30 EUR danach: Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten"
Wir sind Kläger und haben die Kosten zu 50,48% zu tragen der Beklagte zu 49,16%
Ich hab irgendwie heut morgen ne Denkblockade Ich weiß gar nicht was ich machen soll Hoffe mir kann jemand helfen...
Schon mal Danke!!
Erledigung der Hauptsache
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
Erst einmal wäre noch wichtig, ob ihr in der Sache außergerichtl. tätig gewesen seid. Wann ging die Sache ins streitige Verfahren, fand ein Termin statt, wenn ja wann?
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 24.09.2009, 12:59
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Metternich
Ja also außergerichtlich nicht wirklich, die Sache läuft gegen unseren eigenen Mandanten. Wir haben einen Mahnbescheid gemacht, die Sache wurde dann abgegeben und wir haben einen Klageantrag gestellt. Darauf hin waren dann 2 Termine...
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
aha...das ist aber trotzdem keine vollständige Antwort auf meine fragen...
ich frag mal anders, wann hat die gegenseite widerspruch eingelegt? Bitte mit Datum
ich frag mal anders, wann hat die gegenseite widerspruch eingelegt? Bitte mit Datum
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Fanden die Termine vor dem 06.12.2010 statt?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hast du einen kleinen Vorschlag, was du abrechnen würdest?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 24.09.2009, 12:59
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Metternich
Ja hab das jetzt anhand von RVG für Anfänger so gemacht:
Für uns:
GW: 385,30 EUR
1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG
Auslagenpauschale
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
1,0 Anrechnung gem. Nr. 3305 Anm. VV RVG
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale
19 % USt.
Gesamtbetrag
Dann für den anderen Anwalt
GW: 685,30 EUR
1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG i. V. m 1008 VV RVG (Hatte vergessen zu sagen das zwei Gegner sind.. Sry)
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale 19 % USt.
Gesamtbetrag
Dann ne 3,0 Gerichtskosten nach Nr. 1211 Abs. 4 GKG
Die ganzen Endbeträge zusammen gerechnet ergeben ja dann den Betrag für meinen Kostenausgleichsantrag... Oder?? Hoffe ich habs nicht all zu falsch gemacht
Für uns:
GW: 385,30 EUR
1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG
Auslagenpauschale
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
1,0 Anrechnung gem. Nr. 3305 Anm. VV RVG
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale
19 % USt.
Gesamtbetrag
Dann für den anderen Anwalt
GW: 685,30 EUR
1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG i. V. m 1008 VV RVG (Hatte vergessen zu sagen das zwei Gegner sind.. Sry)
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
Auslagenpauschale 19 % USt.
Gesamtbetrag
Dann ne 3,0 Gerichtskosten nach Nr. 1211 Abs. 4 GKG
Die ganzen Endbeträge zusammen gerechnet ergeben ja dann den Betrag für meinen Kostenausgleichsantrag... Oder?? Hoffe ich habs nicht all zu falsch gemacht
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Die Gebühren für den gegnerischen Anwalt mußt du nicht berechnen (dort fehlt i.Ü. die Gebühr für den Widerspruch).
Du machst einen KAA mit euren Gebühren - die du richtig berechnet hast, bis auf die Tatsache, daß du die MwSt nicht berechnen darfst auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung - und beantragst, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.
Du machst einen KAA mit euren Gebühren - die du richtig berechnet hast, bis auf die Tatsache, daß du die MwSt nicht berechnen darfst auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung - und beantragst, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)