Gebühren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Örpse
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#1

01.02.2011, 16:19

Hallo,

ich muss eine Abrechnung vorbereiten und habe mal eine Frage.

Wir haben Klage eingereicht bei Gericht A und 4 Tage später haben wir diese wieder zurück genommen. Am gleichen Tage reichten wir die gleiche KLage bei Gericht B ein.

Welche Gebühren bekommt der Anwalt dann?

LG
gkutes

#2

01.02.2011, 16:20

nix wegen doofheit :lol:
jedenfalls nix doppelt, falls die Frage daraufhin abzielt
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Carmenzita
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#3

01.02.2011, 16:22

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

ich bin ein gkutes Fan ......
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#4

01.02.2011, 16:24

gkutes hat geschrieben:nix wegen doofheit :lol:
jedenfalls nix doppelt, falls die Frage daraufhin abzielt
:lolaway
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#5

01.02.2011, 16:26

falls GK einbezahlt wurden, unbedingt nicht verbrauchte Gerichtskosten bei Gericht A zurückfordern
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grommelie
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#6

01.02.2011, 16:35

:shock: Warum habt ihr denn in einem solchen Fall nicht Verweisung beantragt?
Örpse
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#7

01.02.2011, 16:51

keine ahnung... is ne ältere sache... war nicht meine vorher
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