Hallo,
ich muss eine Abrechnung vorbereiten und habe mal eine Frage.
Wir haben Klage eingereicht bei Gericht A und 4 Tage später haben wir diese wieder zurück genommen. Am gleichen Tage reichten wir die gleiche KLage bei Gericht B ein.
Welche Gebühren bekommt der Anwalt dann?
LG
Gebühren
- Carmenzita
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Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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- Liesel
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gkutes hat geschrieben:nix wegen doofheit
jedenfalls nix doppelt, falls die Frage daraufhin abzielt
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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