GK-Vorschuss bei Klageerweiterung um einen weiter Beklagten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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ReFaHD
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#1

16.11.2010, 12:01

Hi Ihr Lieben,

bin neu hier und hab jetzt auch mal eine Frage.

Wir haben vor geraumer Zeit Klage beim LG eingericht. Nachdem das Verfahren jetzt schon eine Weile läuft ist mein Chef auf die Idee gekommen, die Klage um einen weiteren Beklagten zu erweitern.

Nun meine Frage, muss ich für diesen neuen Beklagten erneut einen GK-Vorschuss ans Gericht zahlen?

Die Klage sollte schon zügig zugestellt werden, so dass ich es nicht unbedingt auf eine Rechnungsstellung seitens des Gerichts ankommen lassen möchte, weil das die Zustellung an den Beklagten ja wieder verzögern würde.

Vielen Dank schon mal vorab!

LG ReFaHD
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Liesel
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#2

16.11.2010, 12:05

GK-Vorschuß wird doch aus dem Streitwert berechnet, egal wieviele Beklagte am Verfahren beteiligt sind. Oder?
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Trynnchylld
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#3

16.11.2010, 12:05

Bei den Gerichtskosten gibt es keine "Erhöhungsgebühr" für mehrere Beteiligte. Etwas anderes wäre es, wenn die Klage an sich erweitert wird, also die Ansprüche selbst erweitert werden und sich der Streitwert ändern würde.
Lieber Gruß, Trynn

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#4

16.11.2010, 12:08

Dachte ich eigentlich auch, aber mein Chef hat mich schon so kirre gemacht, dass ich völlig auf dem Schlauch stehe und gar nichts mehr weiß. :roll:
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misspinky1984
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#5

16.11.2010, 12:14

Bei der Klageerweiterung bzgl. eines weiteren Beklagten entstehen keine weiteren GK - dies wäre lediglich der Fall, wenn ihr eine weitere Forderung geltend macht. Dies wirkt sich dann streitwerterhöhend aus :wink:

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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#6

16.11.2010, 12:16

:thx für eure schnelle Hilfe.

Man sollte sich echt nicht so schnell für blöd verkaufen lassen.

LG und einen schönen Tag noch.
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