Kläger zahlt die GK nicht. Was nun?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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finou
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#1

04.11.2010, 17:40

Hallo liebe Leute! :)

Hab da mal nen interessanten Sachverhalt:

Der Kläger klagt vorm AG, die Klage wird nach Zahlung der GK (Streitwert 4.000,- €) auch zugestellt.
Wir vertreten den Beklagten.
Nach Klageerwiderung erklärt sich das AG für unzuständig, da das LG sachlich zuständig ist.
Das LG setzt den Streitwert auf 12.000,- € fest und fordert den Kläger dann auf, die fehlenden GK noch nachzuzahlen. Der Kläger reagiert aber nicht. Und das LG sagt natürlich nun „Kein Geld, keine Terminierung!“ -> § 12 (1) GKG .

Was kann man jetzt tun damit es i-wie weitergeht? Hat jemand von euch i-welche Ideen?
Mein Chef meint, dass eine Möglichkeit sei, dass der Beklagte selbst die fehlenden GK einzahlt, damit es weitergeht. Das findet der Beklagte natürlich nicht so klasse.
Gibt es nicht i-eine Möglichkeit den Kläger zu zwingen? Sonst könne ja jeder Kläger, bei dem es schlecht während des Verfahrens läuft, eine bestehende Klage um 1 Mio € erweitern und dann einfach die GK nicht einzahlen.

Danke für eure kommenden Antworten ;) :thx
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schmitzhl
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#2

04.11.2010, 17:45

ist es denn nicht so, dass zur not das gericht die gk per gerichtsvollzieher beitreibt?´
wie du schon sagst, dann könnte ja jeder einfach die klage erhöhen und die gk nicht einzahlen.
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#3

04.11.2010, 18:11

schmitzhl hat geschrieben:ist es denn nicht so, dass zur not das gericht die gk per gerichtsvollzieher beitreibt?´
Der Vorschuss wird erst mal nur per Zahlungsaufforderung angefordert. Wenn er nicht bezahlt wird, liegt die Akte bei Gericht auf Frist und wird nach 6 Monaten als erledigt behandelt (gem. § 7 Akten-Ordnung). Erst dann werden die Gerichtskosten endgültig abgerechnet und, soweit sie durch den bezahlten Vorschuss nicht gedeckt sind, zum Soll gestellt. Meines Wissens nach werden dann aber nur diejenigen Gerichtskosten angesetzt, die im Falle einer Klagrücknahme angefallen wären (also eine 1,0fache Gerichtsgebühr statt einer 3fachen); steht irgendwo in der Kostenverfügung und müsste wohl noch so gelten.

Ob die Beklagtenseite da jetzt Einfluss nehmen kann, weiß ich nicht. Wenn, dann müsste es irgendwo in der ZPO stehen.

Nachtrag: Wie kommt es denn, dass das LG einen so viel höheren Streitwert festgesetzt hat als das AG, das ja immerhin die Klage schon hat zustellen lassen? Wurde die Klage erweitert oder geht es um etwas anderes als eine Geldforderung?
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finou
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#4

05.11.2010, 10:08

Ja es geht um etwas anderes als eine Geldforderung. Die höhere Streitwertfestsetzung durch das LG ist zu Recht erfolgt. AG war sachlich unzuständig, Kläger ist MIT Angsthasenstreitwert in die Sache reingegangen.

Mag ja sein, dass die Gerichtskosten später zum Soll gestellt werden, das nutzt dem Beklagten aber nichts, da ja keine Kostenentscheidung und Sachentscheidung durch das Gericht ergeht und damit kein KfB gegen Kläger ergehen kann. :!: :?:
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#5

05.11.2010, 10:45

Ich würde die 6-Monatsfrist abwarten, Gericht rechnet dann die GK mit dem Kläger ab. Dann würde ich die bei Euch entstandenen Kosten, 3100 nach 4.000 EUR, eventuell auch vorgerichtliche 2300, dem Kläger in Rechnung stellen, mahnen, in Verzug setzen und einklagen.
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#6

05.11.2010, 10:49

aber wenn das Gericht die Sache behandelt wie Klagerücknahme, kann man doch nach Ablauf der 6 Monatsfrist beantragen die Kosten dem Kläger aufzuerlegen??
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#7

05.11.2010, 12:17

Kannst Du beantragen, ja.
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#8

05.11.2010, 12:56

na dann beantrag ich doch die Kostenauferlegung und mach dann nen KFA
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#9

05.11.2010, 13:19

Ich blicke grad i-wie gar nicht mehr durch :oops:
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#10

05.11.2010, 13:44

gut sind wohl vom Thema abgekommen :D
das beste in deiner Situation wäre abwarten, und wenn der Kläger die Gerichtskosten nicht zahlt, wird in spätestens einem halben Jahr die Klage zurückgewiesen und du kannst beantragen, dass dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt werden und KFA machen
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