ich hätte da ein kleines problem.. vielleicht können mir einige notarfachangestellte hier helfen...
also!
mein vater hat vor ein paar wochen ein haus gekauft... wir haben den kaufvertrag beurkunden lassen incl. auflassung und grundschuldeintragung für die bank....
jetzt zu meiner frage.. wieso rechnen Notare die zu erstattenden Gerichtskosten nicht in Ihre Kostenrechnung hinein? ich habe eine gesonderte Rechnung der Landesjustizkasse erhalten wonach ich ein paar euro für die auflassung und die grundschuld überweisen muss.. ich bin davon ausgegangen, dass die GK in der Notarrechnung bereits enthalten waren..
ist das so ok? kommt für die Eigentümerumschreibung auch noch grundbuchkosten auf mich zu?
ich als unwissende bräuchte hier mal RAT!! danke bereits im voraus..
Gerichtskosten für die AUFLASSUNG?
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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der Notar ist kein Vertreter des "Mdt" wie der RA... wieso sollte die Rechnung an den Notar gehen
hast du in der Rechnung irgendwas von Gerichtskosten gelesen? nein garantiert nicht, weil die immer direkt zugesandt werden
die Auflassungsvormerkung, die LÖschung und Eintragung von Grundschulden und die Umschreibung kosten alles extra Gerichtskosten, die du dann jeweils nach Eintragung zugeschickt bekommst
hast du in der Rechnung irgendwas von Gerichtskosten gelesen? nein garantiert nicht, weil die immer direkt zugesandt werden
die Auflassungsvormerkung, die LÖschung und Eintragung von Grundschulden und die Umschreibung kosten alles extra Gerichtskosten, die du dann jeweils nach Eintragung zugeschickt bekommst
na dann freu ich mich mal auf die kosten... hihi
ich wusste nicht, dass das bei den notaren anders ist.. deswegen wollte ich zur sicherheit nochmal fragen..
danke für die schnelle antwort.. pepsi..
ich wusste nicht, dass das bei den notaren anders ist.. deswegen wollte ich zur sicherheit nochmal fragen..
danke für die schnelle antwort.. pepsi..
nee aber bei klageeinreichung oder so... teilen wir dem mandanten ja die verauslagten gerichtskosten mit.. wenn er keine RS hat.. zb..
bei den notaren bekommt man wohl keine auskunft über die eventuell entstehenden Gerichtskosten.. kam mir halt komisch vor..
bei den notaren bekommt man wohl keine auskunft über die eventuell entstehenden Gerichtskosten.. kam mir halt komisch vor..