Gerichtskosten für die AUFLASSUNG?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Nesrin22

#1

20.02.2007, 14:27

ich hätte da ein kleines problem.. vielleicht können mir einige notarfachangestellte hier helfen...

also!

mein vater hat vor ein paar wochen ein haus gekauft... wir haben den kaufvertrag beurkunden lassen incl. auflassung und grundschuldeintragung für die bank....

jetzt zu meiner frage.. wieso rechnen Notare die zu erstattenden Gerichtskosten nicht in Ihre Kostenrechnung hinein? ich habe eine gesonderte Rechnung der Landesjustizkasse erhalten wonach ich ein paar euro für die auflassung und die grundschuld überweisen muss.. ich bin davon ausgegangen, dass die GK in der Notarrechnung bereits enthalten waren..

ist das so ok? kommt für die Eigentümerumschreibung auch noch grundbuchkosten auf mich zu?

ich als unwissende bräuchte hier mal RAT!! danke bereits im voraus..
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#2

20.02.2007, 19:14

der Notar ist kein Vertreter des "Mdt" wie der RA... wieso sollte die Rechnung an den Notar gehen

hast du in der Rechnung irgendwas von Gerichtskosten gelesen? nein garantiert nicht, weil die immer direkt zugesandt werden

die Auflassungsvormerkung, die LÖschung und Eintragung von Grundschulden und die Umschreibung kosten alles extra Gerichtskosten, die du dann jeweils nach Eintragung zugeschickt bekommst
Nesrin22

#3

20.02.2007, 19:47

na dann freu ich mich mal auf die kosten... hihi

ich wusste nicht, dass das bei den notaren anders ist.. deswegen wollte ich zur sicherheit nochmal fragen..

danke für die schnelle antwort.. pepsi..
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#4

21.02.2007, 08:17

keine Ursache

aber beim Anwalt kriegt der Mdt doch auch nicht gleich die GK in der Rechnung mitgeteilt oder ist das bei euch anders?
Nesrin22

#5

21.02.2007, 18:30

nee aber bei klageeinreichung oder so... teilen wir dem mandanten ja die verauslagten gerichtskosten mit.. wenn er keine RS hat.. zb..

bei den notaren bekommt man wohl keine auskunft über die eventuell entstehenden Gerichtskosten.. kam mir halt komisch vor..
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#6

21.02.2007, 20:35

ne weil der Notar wie gesagt kein Vertreter ist und keine Nachricht über irgendwelche Gerichtskosten bekommt..
Andreas

#7

22.02.2007, 13:31

Verschoben in den GKG-Bereich, da es ja um Gerichtskosten geht.
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