Gerichtskosten geteilt beiKosten werden gegenein aufgehoben?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#1

18.02.2007, 06:38

Morgen zusammen,

wenn es im Vergleich wegen der kosten geregelt ist, dasss die Kosten des Rechtsstreits gegeneinader aufgehoben werden,

werden dann die Gerichtskosten geteilt?

wie ist es, wenn es heißen würde, jeder trägt die kosten zu 1/2 dann würden die gerichtskosten doch auch geteilt oder?
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#2

18.02.2007, 09:33

Ja, die Gerichtskosten werden geteilt. Ich würde bei Gericht einen Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO stellen, der die gezahlten Gerichtskosten beeinhaltet.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
tiko73

#3

18.02.2007, 09:33

Ich würd schon sagen, dass dann die GK geteilt werden (war jedenfalls früher in diesem Fall so).
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#4

18.02.2007, 12:03

also es ist ein Unterschied, ob die Kosten aufgehoben werden, oder die Kosten zu 1/2 geteilt werden..

bei Kostenaufhebung zahlt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst und die GK werden geteilt.

Wenn es Kostenteilung heißt, dann werden alle Kosten geteilt, d.h. wenn einer z.B. mehr Fahrtkosten hat, dann klappt das nicht mehr so wie bei Kostenaufhebung, weil er dann einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem anderen erwirkt. Aber Kosten zu 1/2 teilen hab ich noch nie gehört, wenn dann wird es immer 1/3 2/3 oder 1/4 3/4 oder prozentual gemacht..
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#5

18.02.2007, 17:22

doch das mit dem teilen zu je 1/2 hab ich schon öfters gesehen?

hm würde da abwer auch dann die gK ausgleichung beantragen wie bei einer kostenentscheidung die dahin geht, das die kosten gegeneiandenr aufgehoben werden!
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#6

18.02.2007, 19:18

Bei einer Kostenquotelung zu je 1/2 machst du einen Kostenausgleichungsantrag, in dem deine RA-Gebühren und die Gerichtskosten mit aufnimmst (bzw. beantragst, diese hinzuzusetzen). In dem Fall werden ja sowohl die RA-Kosten als auch die Gerichtskosten geteilt.

Bei Kostenaufhebung beantragst du nur, die Gerichtskosten auszugleichen. Also stellst du einen Kostenausgleichungsantrag nur über Gerichtskosten.
Liebe Grüße
von Sandra
Antworten