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Was ist günstiger? Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?

Verfasst: 09.09.2010, 11:16
von naylu
Hallo,

was ist im Hinblick auf die Gerichtskosten günstiger? Rücknahme der Klage oder Erledigungserklärung? Oder macht das keinen Unterschied?

Danke

naylu

Re: Was ist günstiger? Klagerücknahme oder Erledigungserklär

Verfasst: 09.09.2010, 11:19
von Goldlöckchen
Es geht doch nicht darum, was günstiger ist, sondern was von den beiden richtig ist, oder?

Re: Was ist günstiger? Klagerücknahme oder Erledigungserklär

Verfasst: 09.09.2010, 11:23
von misspinky1984
Rapunzel hat geschrieben:Es geht doch nicht darum, was günstiger ist, sondern was von den beiden richtig ist, oder?
:zustimm

Es kommt ja darauf an, ob sich der Klagegrund zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit (dann Klagerücknahme) oder erst nach Rechtshängigkeit (dann Erledigungserklärung) erledigt hat :wink:

Zudem kommt es bzgl. der GK dann darauf an, ob die Klage mit oder ohne Kostenantrag zurückgenommen wird bzw. ob bei der Erledigungserklärung die Kostentragungspflicht anerkannt wird.

Wie ist denn der Verfahrensstand bei Euch??

Re: Was ist günstiger? Klagerücknahme oder Erledigungserklär

Verfasst: 09.09.2010, 12:51
von aculita
Vielleicht meint sie auch "Rücknahme oder Anerkenntnis"... ???