Was ist günstiger? Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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naylu
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#1

09.09.2010, 11:16

Hallo,

was ist im Hinblick auf die Gerichtskosten günstiger? Rücknahme der Klage oder Erledigungserklärung? Oder macht das keinen Unterschied?

Danke

naylu
Goldlöckchen

#2

09.09.2010, 11:19

Es geht doch nicht darum, was günstiger ist, sondern was von den beiden richtig ist, oder?
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misspinky1984
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#3

09.09.2010, 11:23

Rapunzel hat geschrieben:Es geht doch nicht darum, was günstiger ist, sondern was von den beiden richtig ist, oder?
:zustimm

Es kommt ja darauf an, ob sich der Klagegrund zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit (dann Klagerücknahme) oder erst nach Rechtshängigkeit (dann Erledigungserklärung) erledigt hat :wink:

Zudem kommt es bzgl. der GK dann darauf an, ob die Klage mit oder ohne Kostenantrag zurückgenommen wird bzw. ob bei der Erledigungserklärung die Kostentragungspflicht anerkannt wird.

Wie ist denn der Verfahrensstand bei Euch??
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#4

09.09.2010, 12:51

Vielleicht meint sie auch "Rücknahme oder Anerkenntnis"... ???
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