Aufrechnung Streitwert

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Nadine87
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#1

01.09.2010, 10:25

Hallo Zusammen,

folgendes Problem:
Klage über 10.000,00 €, hilfsweise Aufrechnung wird mit 50.000,00 € erklärt.
Vergleich wird geschlossen über 7.500,00 €
Gericht setzt Wert auf 10.000,00 €, für den Vergleich auf 50.000,00 €.

Nach § 45 III werden die Werte ja nun addiert. Das heißt dann ja wohl, dass ich jetzt davon ausgehen muss, dass das Gericht noch eine Kostenrechnung schicken wird nach dem zusammenaddierten Wert, oder?

Vielen Dank schonmal
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Aurora-Sun
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#2

02.09.2010, 15:52

So würde ich das auch sehen :)
schnatti

#3

02.09.2010, 16:27

wenn dir gar nicht sicher bist, dann beantrage doch streitwertfestsetzung. hat denn das gericht über die hilfsweise aufrechnung entschieden? denn m. e. wird nur dann addiert.
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