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Streitwert für die Erstellung eines Miet-/Pachtvertrages

Verfasst: 15.02.2007, 12:21
von Schnecke
Hallo Zusammen!

kurze Frage, kann mir jemand mitteilen wie ich den Streitwert für die Erstellung eines Miet- bzw. Pachtvertrages ermittele und wo ich die entsprechenden Stellen im Gesetz finde.
Lieben Dank im Voraus!

Verfasst: 15.02.2007, 12:26
von PeeDee
§ 41 GKG würde ich mal sagen. Also die jährliche Nettokaltmiete.
Wobei es da ja nur um gerichtliche Verfahren geht.
Außergerichtlich wüsste ich jetzt keinen. Könnt ihr keine Vergütungsvereinbarung schließen?

Verfasst: 15.02.2007, 12:30
von stuppsi
§ 23 III RVG i.V.m. § 25 KostO
Bei unbestimmter Dauer 3facher Jahresbetrag aller Leistungen (Miete)

Verfasst: 15.02.2007, 12:30
von Schnecke
Leider ist der Mietvertrag schon erstellt worden und Mandant weigert sich zu zahlen.
Ich meine aber irgendwo schon einmal etwas darüber gelesen zu haben, ich weiß leider nur nicht mehr wo, da ich erst wieder seit dem 1.2.07 im Büro tätig bin (war in Elternzeit). Es ist ein Drama, wie schnell das vorhandene Wissen verloren geht :cry:

Verfasst: 15.02.2007, 12:31
von Schnecke
Vielen herzlichen Dank stuppi :blumen hast mir echt weitergeholfen !

Verfasst: 15.02.2007, 12:43
von Caroberg
Wir machen es genauso wie Stuppsi, es sei denn, es wird von vornherein gesagt, die Mietdauer beträgt fünf Jahre, dann nehmen wir den fünfjährigen Wert