Streitwert für die Erstellung eines Miet-/Pachtvertrages

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Schnecke
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#1

15.02.2007, 12:21

Hallo Zusammen!

kurze Frage, kann mir jemand mitteilen wie ich den Streitwert für die Erstellung eines Miet- bzw. Pachtvertrages ermittele und wo ich die entsprechenden Stellen im Gesetz finde.
Lieben Dank im Voraus!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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PeeDee
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#2

15.02.2007, 12:26

§ 41 GKG würde ich mal sagen. Also die jährliche Nettokaltmiete.
Wobei es da ja nur um gerichtliche Verfahren geht.
Außergerichtlich wüsste ich jetzt keinen. Könnt ihr keine Vergütungsvereinbarung schließen?
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
stuppsi
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#3

15.02.2007, 12:30

§ 23 III RVG i.V.m. § 25 KostO
Bei unbestimmter Dauer 3facher Jahresbetrag aller Leistungen (Miete)
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Schnecke
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#4

15.02.2007, 12:30

Leider ist der Mietvertrag schon erstellt worden und Mandant weigert sich zu zahlen.
Ich meine aber irgendwo schon einmal etwas darüber gelesen zu haben, ich weiß leider nur nicht mehr wo, da ich erst wieder seit dem 1.2.07 im Büro tätig bin (war in Elternzeit). Es ist ein Drama, wie schnell das vorhandene Wissen verloren geht :cry:
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#5

15.02.2007, 12:31

Vielen herzlichen Dank stuppi :blumen hast mir echt weitergeholfen !
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Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Caroberg

#6

15.02.2007, 12:43

Wir machen es genauso wie Stuppsi, es sei denn, es wird von vornherein gesagt, die Mietdauer beträgt fünf Jahre, dann nehmen wir den fünfjährigen Wert
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