Gerichtskosten vergessen/falsch?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Summerof77
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#1

15.02.2007, 09:33

Guten Morgen Leutz!

Ganz kurz:

Anerkenntnis-/Endurteil, unsere Mandanten als Kläger haben 5 % der Kosten des RS, die Beklagten 95 % zu tragen.

Es sind insesamt 219,-- € von uns verauslagt worden, KFB lautet nun:

außergerichtl. Kosten Kläger 481,76
außergerichtl. Kosten Bekl. 455,18
auszugleichen 936,94
hiervon Bekl. 95 % 890,09
eigene Kosten Bekl. 455,18
mithin von Bekl. zu erstatt. 434,91
zzgl.GK 10,95
insgesamt 445,86

Mich machen die 10,95 € GK so stutzig, da ja viel mehr verauslagt wurde und auch vom Gericht nichts erstattet wurde. In der Gerichtskostenrechnung wird das ganze dann so aufgeschlüsselt:

219 GK
Beklag. 95 % 208,05
- von uns gezahlter 219,00

warum werden die gezahlten Gerichtskosten abgezogen?

Irgendwo habe ich da wahrscheinlich einen Denkfehler gemacht, aber wenn die Gegenseite insgesamt die KOsten tragen müßte, würden die Gerichtskosten doch auch insgesamt anfallen bzw. der Überschuß an uns erstattet werden und nur die angefallenen Gerichtskosten mit festgesetzt werden. ODER? :?:

Liebe Grüße

Summer
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Gast

#2

15.02.2007, 09:43

Guten Morgen Summer,

also es werden die gesamten Gerichtskosten angesetzt, wenn alle verbraucht worden sind. Sind nicht alle Gerichtskosten verbraucht worden, würde ich vorsichtshalber einen Erstattungsantrag stellen.

Die von euch verauslagten Gerichtskosten werden erstmal auf die Kostenschuld des Beklagten angerechnet, da die Gerichtskasse sich die nicht vom Beklagten wiederholt.

Genauso verhält es sich mit den Rechtsanwaltskosten. Es wird erst einmal die Summe aus allen entstandenen RA-Kosten gebildet und dann der vom Beklagten zu erstattene Betrag an euch festgesetzt.

Daher müsste dann der festgesetzte Betrag eine Zusammensetzung der zu erstattenen Rechtsanwaltskosten sowie der zu erstattenden Gerichtskosten sein.

5 % muss der Kläger ja aber in Deinem Bespiel auch noch zahlen, d.h. daß diese 5 % vom Gericht verrechnet werden.

Ich hoffe, daß ist einigermaßen verständlich beschrieben.

Wenn Du jedoch das Gefühl hast, daß die Gerichtskosten nicht korrekt berechnet worden sind, dann hilft nur ein Anruf bei Gericht und die Bitte um Übersendung der Gerichtskostenabrechnung.

Preußi
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Summerof77
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#3

15.02.2007, 09:54

Soweit glaube ich, das verstanden zu haben...aber warum sind im KFB nur die Kosten festgesetzt, die der Kläger, also wir, zu tragen haben? 5 % sind 10,95 €, die vom Beklagten zu tragenden 95 % wären dann 208,05 €.

Ich hätte jetzt verstanden, wenn das Gericht von den 219 € GK die 10,95 € abgezogen hätte und dann eben 208,95 € im KFB aufgeführt hätte.

Bei den RA-Kosten ist das schon klar, Gesamtsumme entstandener Gebühren und dann wird das gequotelt.

ICh glaub, ich telefonier noch mal mit der Rechtspflegerin, die ist eigentlich ganz lieb und vielleicht schnall ich das dann! :tel
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Gast

#4

15.02.2007, 11:17

manche Gericht machen es so, daß sie zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse machen, einen für den Beklagten und einen für den Kläger.

Das machen die offensichtlich, wenn sich die Rechtspfleger selbst nicht so sicher sind und dann darf man die Gegenseite anschriebseln und die Aufrechnung erklären.

Preußi

P.S. was hat Deine Rechtspflegerin gesagt???
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Summerof77
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#5

15.02.2007, 11:39

:yeah

Hey Preußi!

Die Rechtspflegerin schluckte kurz und stellte fest, daß wirklich die Gerichtskosten falsch sind. Also, ein neuer KFB wird erlassen. Und zudem hatte die Gegenseite auch Beschwerde eingelegt, da wir EMA-Kosten angesetzt hatten. Die bleiben aber auch drin!!!! :wiegeil

Manchmal haben auch die Rechtspfleger ein Herz für Renos!!! :liebe2

Sach ma`, wie ist eigentlich Dein Name zustande gekommen? Hatte mal einen Rechtspfleger (beruflich), der so hieß/genannt wurde. Muß ich immer dran denken, wenn ich ein Posting von Dir lese. HIHI! :pcwink

Liebe Grüße

Summer

und jetzt wieder :andiearbeit
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