Hallo,
danke für Eure Antworten.
Wir haben den Antrag über 5.000 vor Zustellung der Klageschrift an die Gegenseite zurückgenommen.
Ich denke, ich kann die Verfahrensgebühr nur aus 10.000 festsetzen lassen.
LG,
Ela
Rückforderung GK-Erstattung???
Den Antrag haste zunächst aber nach € 15.000,00 gestellt, daher ist die Verfahrensgebühr aus dem Wert auch entstanden.
Genau, man müsste wie gesagt wissen, wann der Schriftsatz bei Gericht eingegangen ist, vor oder nach der Rücknahme? Die Zustellung an die Gegenseite ist hier mE erstmal egal.
gäbe doch nur zwei Möglichkeiten ....
1. Mandant hat sich geirrt, also zahlt der Mandant
2. Gegner hat zwischenzeitlich gezahlt, als trägt der Gegner aus Schadenersatzgründen auch die Kosten die entstanden sind.
oder???
Preußi
1. Mandant hat sich geirrt, also zahlt der Mandant
2. Gegner hat zwischenzeitlich gezahlt, als trägt der Gegner aus Schadenersatzgründen auch die Kosten die entstanden sind.
oder???
Preußi