Rückforderung GK-Erstattung???

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Gast

#11

13.02.2007, 10:26

Hallo,

danke für Eure Antworten.

Wir haben den Antrag über 5.000 vor Zustellung der Klageschrift an die Gegenseite zurückgenommen.

Ich denke, ich kann die Verfahrensgebühr nur aus 10.000 festsetzen lassen.

LG,
Ela
Gast

#12

13.02.2007, 10:30

Den Antrag haste zunächst aber nach € 15.000,00 gestellt, daher ist die Verfahrensgebühr aus dem Wert auch entstanden.
Gast

#13

13.02.2007, 10:39

Genau, man müsste wie gesagt wissen, wann der Schriftsatz bei Gericht eingegangen ist, vor oder nach der Rücknahme? Die Zustellung an die Gegenseite ist hier mE erstmal egal.
Melli247
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 06.11.2006, 10:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: RLP

#14

13.02.2007, 10:52

Verfahrensgebühr aus 15.000,00 €.

Die Klage ist mit 15.000,00 € rausgegangen und somit ist auch die Verfahrensgebühr aus 15.000,00 € zu berechnen.


LG Melli
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#15

13.02.2007, 10:57

also ich denke die 1,3 Gebühr entsteht aus dem vollen Wert, ist nur die Frage wer die "Mehrgebühr" zahlen muss.. warum habt ihr zurückgenommen?
Gast

#16

13.02.2007, 11:01

gäbe doch nur zwei Möglichkeiten ....

1. Mandant hat sich geirrt, also zahlt der Mandant

2. Gegner hat zwischenzeitlich gezahlt, als trägt der Gegner aus Schadenersatzgründen auch die Kosten die entstanden sind.


oder???


Preußi
Antworten