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Nr. 7504 VV GK f. erfolglose Beschwerde gg. ablehnenden PKHB

Verfasst: 05.08.2010, 18:09
von Betti78
Moin, moin, an Alle die jetzt noch arbeiten :D

Soll mal so eben kurz vorm Urlaub prüfen, welche Kosten bei erfolgloser Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Sozialgerichtsverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz) entstehen.

RA-Gebühren sollten m. E. 3501 VV RVG nebst Auslagen etc. anfallen.
Richtig?

Nun aber zu den Gerichtskosten:
Seht ihr es auch so, dass GK gem. Nr. 7504 KV GKG anfallen?

Danke schon einmal im Voraus.

Re: Nr. 7504 VV GK f. erfolglose Beschwerde gg. ablehnenden

Verfasst: 06.08.2010, 09:24
von Liesel
Gehe mal davon aus, daß es sich hier um einen Rechsstreit gegen einen Sozialträger (ARGE o. ä.) handelt. Diese Verfahren sind gerichtskostenfrei - § 183 SGG.

Re: Nr. 7504 VV GK f. erfolglose Beschwerde gg. ablehnenden

Verfasst: 06.08.2010, 14:11
von Betti78
Es handelt sich um eine KK. Also keine GK. Ich

:thx

Dir Liesel.

Schönes Wochenende,
Betti78

Re: Nr. 7504 VV GK f. erfolglose Beschwerde gg. ablehnenden

Verfasst: 06.08.2010, 14:26
von Liesel
Dankeschön, wünsche ich dir auch.