Nr. 7504 VV GK f. erfolglose Beschwerde gg. ablehnenden PKHB
Verfasst: 05.08.2010, 18:09
Moin, moin, an Alle die jetzt noch arbeiten
Soll mal so eben kurz vorm Urlaub prüfen, welche Kosten bei erfolgloser Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Sozialgerichtsverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz) entstehen.
RA-Gebühren sollten m. E. 3501 VV RVG nebst Auslagen etc. anfallen.
Richtig?
Nun aber zu den Gerichtskosten:
Seht ihr es auch so, dass GK gem. Nr. 7504 KV GKG anfallen?
Danke schon einmal im Voraus.
Soll mal so eben kurz vorm Urlaub prüfen, welche Kosten bei erfolgloser Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Sozialgerichtsverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz) entstehen.
RA-Gebühren sollten m. E. 3501 VV RVG nebst Auslagen etc. anfallen.
Richtig?
Nun aber zu den Gerichtskosten:
Seht ihr es auch so, dass GK gem. Nr. 7504 KV GKG anfallen?
Danke schon einmal im Voraus.