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20,- EUR Zustellungskosten für KFB? * noch NICHT erledigt *

Verfasst: 02.08.2010, 16:46
von Master24
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe weiteren Mitlesenden,

ich habe hier einen KFB auf dem Tisch, zusammen mit einer "Kostenanforderung: 20,00 EUR (gem. Nr. 5 Ziff. II des Geb.Verz. zur JVerwKost G. i.V.m. § 50 ZRHO (2))". Es dürfte sich dabei um Landesrecht des in Mecklenburg-Vorpommern anzusiedelnden LGs handeln.

Ich habe durchforstet, was das Zeug hält, finde jedoch kein "JVerwKostG" oder Ähnliches, zu der die Angabe passt. Die ZRHO ist dagegen wiederum kein Problem... Wer kann mir hier helfen?

Lieben Dank!

Nachtrag:

Es handelte sich dabei um eine Zustellung in einen Mitgliedsstaat der EU (Norwegen). Für den Fall, dass es etwas ausmacht (jedenfalls macht es das, wenn man über die Art und Weise der Zustellung nachdenkt).

Re: 20,- EUR Zustellungskosten für KFB?

Verfasst: 02.08.2010, 18:58
von advocatus diaboli
Landesrecht M-V (mit Verweisung auf Bundesrecht, siehe § 1 Abs. 1): http://mv.juris.de/mv/gesamt/JKostG_MV.htm" target="blank

Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/jvkos ... 70940.html" target="blank

Es muß richtig heißen: Ziff. 200 des Gebührenverzeichnisses.

Re: 20,- EUR Zustellungskosten für KFB?

Verfasst: 02.08.2010, 19:14
von online
Die Prüfung des Rechtshilfeersuchens durch das Landgericht kostet 20,00 €.

Re: 20,- EUR Zustellungskosten für KFB?

Verfasst: 02.08.2010, 21:43
von 13
online hat geschrieben:Die Prüfung des Rechtshilfeersuchens durch das Landgericht kostet 20,00 €.
:genau

Auch bekannt unter: ZRHO-Prüfungsgebühr.

Re: 20,- EUR Zustellungskosten für KFB?

Verfasst: 03.08.2010, 09:36
von Master24
advocatus diaboli hat geschrieben:Landesrecht M-V (mit Verweisung auf Bundesrecht, siehe § 1 Abs. 1): http://mv.juris.de/mv/gesamt/JKostG_MV.htm" target="blank

Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/jvkos" target="blank ... 70940.html

Es muß richtig heißen: Ziff. 200 des Gebührenverzeichnisses.
Es gibt jedoch kein Nr. 5 Ziff. 2 des GV zum LJKG MV... daher kann ich die Fragestellung, ob die Anforderung sachlich gerechtfertigt ist, bisher nicht beantworten.

Re: 20,- EUR Zustellungskosten für KFB? * noch NICHT erledig

Verfasst: 04.08.2010, 19:31
von advocatus diaboli
Mit "Es muß richtig heißen: ..." wollte ich zum Ausdruck bringen, daß die Bezeichnung in der Kostenrechnung unzutreffend sein dürfte.