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Gerichtskostengebühr 1,5 bei Berufungsinstanz

Verfasst: 28.07.2010, 10:48
von Stechpaddel
Hallo,
ich soll eine 1,5 Gebühr GKG für die Berufungsinstanz berechnen und frage mich, wie der RA auf 1,5 kommt. Bei mir steht unter Nr. 1220 eine 4,0 Gebühr und unter Nr. 1221 Beendigung durch Rücknahme eine Ermäßigung somit eine 1,0 Gebühr. Wie kommt er bloß auf 1,5? Ist er oder bin ich auf einem nicht aktuellen Stand?? HELP :?:

Re: Gerichtskostengebühr 1,5 bei Berufungsinstanz

Verfasst: 28.07.2010, 10:53
von Trynnchylld
Sehe es wie Du. Warum der RA auf die 1,5 kommt kann ich mir auch net erklären. Frag ihn doch einfach. Denke mal, die anderen hier werden auch keine Gedanken lesen können :)

Re: Gerichtskostengebühr 1,5 bei Berufungsinstanz

Verfasst: 28.07.2010, 10:54
von Carmenzita
es ist schon so wie du sagst.mhh... ich frage in so nen Fall immer den Chef selbst!

Re: Gerichtskostengebühr 1,5 bei Berufungsinstanz

Verfasst: 28.07.2010, 10:54
von LuzZi
Keine Ahnung wie er drauf kommt, frag ihn doch einfach mal. :roll:

Re: Gerichtskostengebühr 1,5 bei Berufungsinstanz

Verfasst: 28.07.2010, 11:16
von romex
Frag ihn doch einfach.
:zustimm

Woher sollen wir denn wissen, was Dein Chef denkt??? :roll:

Re: Gerichtskostengebühr 1,5 bei Berufungsinstanz

Verfasst: 28.07.2010, 14:06
von Stechpaddel
Danke für die schnellen Antworten! Bei dem RA kommt berichtigen und fragen gar nicht gut, dass fällt bei ihm unter die Kategorie Klugscheißen - und das darf nur einer (ich bin es nicht :)) Aber ich habe ja 10 andere sehr nette Kollegen und die weise ich sehr gerne darauf hin, besonders da ich mir jetzt mit der Gebühr sicher bin. MERCI an alle!