Hallo,
ich soll eine 1,5 Gebühr GKG für die Berufungsinstanz berechnen und frage mich, wie der RA auf 1,5 kommt. Bei mir steht unter Nr. 1220 eine 4,0 Gebühr und unter Nr. 1221 Beendigung durch Rücknahme eine Ermäßigung somit eine 1,0 Gebühr. Wie kommt er bloß auf 1,5? Ist er oder bin ich auf einem nicht aktuellen Stand?? HELP
Gerichtskostengebühr 1,5 bei Berufungsinstanz
- Trynnchylld
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
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Sehe es wie Du. Warum der RA auf die 1,5 kommt kann ich mir auch net erklären. Frag ihn doch einfach. Denke mal, die anderen hier werden auch keine Gedanken lesen können
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 28.05.2009, 11:58
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es ist schon so wie du sagst.mhh... ich frage in so nen Fall immer den Chef selbst!
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Keine Ahnung wie er drauf kommt, frag ihn doch einfach mal.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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- Registriert: 28.07.2010, 10:40
Danke für die schnellen Antworten! Bei dem RA kommt berichtigen und fragen gar nicht gut, dass fällt bei ihm unter die Kategorie Klugscheißen - und das darf nur einer (ich bin es nicht ) Aber ich habe ja 10 andere sehr nette Kollegen und die weise ich sehr gerne darauf hin, besonders da ich mir jetzt mit der Gebühr sicher bin. MERCI an alle!