Kostenvorschuss FAmFG

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#1

28.06.2010, 13:00

Hallo zusammen,

wir haben bis heute nur Scheidung mit PKH/ VKH gehabt. Zum ersten mal müssen wir mit Kostenvorschuss arbeiten.
Nun habe ich einen Antrag auf dem Tisch, wo unser Mandant selbstänidg ist und uns die BWA von 2009 vorgelegt hat. Andere aktuelle Unterlagen habe ern icht.
Da ist ein vorläufiger Wert von ca. 10.000 € für das gesamt Jahr. Teile ich das einfach durch 12 Monate und nehme es mal 3? Die Antragsgegnerin ist Hartz IV Empfängerin? Was muss ich bei ihr berechnen? Regelsatz mal 3? Regelsatz sind doch 345 Euro, oder?
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#2

28.06.2010, 15:06

bin ich hier im falschen Bereich gelandet, oder warum antwortet mir niemand?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14401
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

28.06.2010, 16:34

Ich vermute, daß Deine Frage nicht so leicht zu verstehen ist. :roll:

Willst Du wissen, wie Du den Gegenstandswert errechnest? Deine Berechnung ist ok, wenn die 10.000 EUR nicht Umsatz, sondern Gewinn - also Einkommen - ausmachen. ALG II ist kein Einkommen, das wird überhaupt nicht berücksichtigt (Ggf. gilt der Mindeststreitwert). Ich würde von einem Gegenstandswert von 2.500 EUR ausgehen. Hinzu kommen ggf. noch 1.000 EUR Mindestwert für den VA. Die Gerichte sind aber meist recht lax, es reicht also aus, wenn Du einen vorläufigen Wert von 2.500 EUR angibst und Gebühren nach diesem Wert einzahlst.
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#4

28.06.2010, 16:40

Danke für den Hinweis, wollte meine Frage so kurz wie möglich fassen, damit es nicht erdrückend wird. Da hat wohl die Qualität darunter gelitten :-)

Genau das wollte ich, nämlich den Gegenstandswert berechnen. Aus der BWA lässt sich der vorläufige Gewinn ermitteln. Mich ärgert es jedoch, dass er keine aktuellen Zahlen vorlegt, da ich annehme, dass er in diesem laufenden Jahr mehr Einkommen erzielt hat. Angeblich habe er keine aktuellen Unterlagen, pfffffff.......

Ich hoffe doch, dass das Gericht aktuellere Zahlen haben will, so dass wir dann auch mehr davon haben.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14401
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

28.06.2010, 17:20

Es geht doch jetzt nur um einen vorläufigen Wert. Wenn dem Gericht die Angaben nicht ausreichen, gibt es einen Hinweis. Ich würde mich aber damit auch nicht abspeisen lassen, wenn Du genau weißt, daß die Angaben zu niedrig gegriffen sind.
Antworten