Antrag nach § 1365 BGB - GK in welcher Höhe?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
M.arinchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 465
Registriert: 23.11.2006, 12:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#1

17.06.2010, 15:20

Wir haben Antrag nach § 1365 BGB gestellt.
Ehefrau muss Verkauf des Hauses zustimmen.

Welche GK fallen hierfür an?
3,0-fache?

gesetzliche Grundlage?


Hier ist der Paragraph ausgeschrieben:
§ 1365
Verfügung über Vermögen im Ganzen

(1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.

(2) Entspricht das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, so kann das Familiengericht auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Abgabe einer Erklärung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
Benutzeravatar
verizz
Forenfachkraft
Beiträge: 111
Registriert: 31.07.2008, 10:45
Wohnort: München

#2

17.06.2010, 15:52

http://www.teilungsversteigerung.net/ab ... erung.html" target="blank

Hier wird recht weit unten unter "Kosten des Verfahrens" von einer vollen Gebühr geredet.
[color=#8040BF]I think, me get´s a light up!![/color]
Benutzeravatar
M.arinchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 465
Registriert: 23.11.2006, 12:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

17.06.2010, 15:59

In unserem Fall liegt aber noch kein Versteigerungsverfahren vor. Sondern ein Verkauf nur so.... ?!?

Trotzdem 1,0 Gebühr?
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
Benutzeravatar
verizz
Forenfachkraft
Beiträge: 111
Registriert: 31.07.2008, 10:45
Wohnort: München

#4

17.06.2010, 16:20

Achso....... dann habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung!!! :lol:
Frag doch bei Gericht nen Kostenbeamten, oder warte auf die Rechnung vom Gericht.
[color=#8040BF]I think, me get´s a light up!![/color]
Antworten