GK MV und streitiges Verf.
Verfasst: 02.06.2010, 16:37
Hey...
ich versuch mal meine Frage sehr pauschal zu formulieren...
Bei einem Antrag auf Erlass MB muss man doch eine 0,5 GK-Gebühr einzahlen und sofern der Antragsgegner Widerspruch einlegt die Differenz zu einer 3,0 GK-Gebühr nachzahlen, damit es zum zuständigen Gericht für das streitige Verfahren abgeben wird, ne?
Wenn aber der Antragsteller lediglich die 0,5 GK-Gebühr zahlt und die Differenz zur 3,0 GK-Gebühr nicht, was passiert dann? Wird es dem Antragsgegner aufgegeben, die Differenz zur 3,0 GK-Gebühren zu entrichten? Halt ich aber für seltsam.
Schon jetzt Danke für eure Meinungen hierzu.
ich versuch mal meine Frage sehr pauschal zu formulieren...
Bei einem Antrag auf Erlass MB muss man doch eine 0,5 GK-Gebühr einzahlen und sofern der Antragsgegner Widerspruch einlegt die Differenz zu einer 3,0 GK-Gebühr nachzahlen, damit es zum zuständigen Gericht für das streitige Verfahren abgeben wird, ne?
Wenn aber der Antragsteller lediglich die 0,5 GK-Gebühr zahlt und die Differenz zur 3,0 GK-Gebühr nicht, was passiert dann? Wird es dem Antragsgegner aufgegeben, die Differenz zur 3,0 GK-Gebühren zu entrichten? Halt ich aber für seltsam.
Schon jetzt Danke für eure Meinungen hierzu.