Auslagenpauschale bei Abholung der Gerichtsakte?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Curry
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#1

18.01.2007, 11:57

Hallo!

Bei uns sind Amtsgericht und Landgericht in derselben Straße wie unsere Kanzlei.

Wenn wir Akteneinsicht beantragen und uns die Akte persönlich vom Gericht abholen würden, würden wir dann auch die Auslagenpauschale zahlen müssen?

Ich finde es ganz schön unsinnig immer 12,00 € dafür zu bezahlen, dass die uns die Akte per Post schicken.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Sandra S.
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#2

18.01.2007, 12:05

da dei 12,00 € für die Versendung entstehen, würde ich sagen, dass sie euch nicht berechnet werden dürfen, wenn ihr die Akte abholt. Wir haben auch nie was bezahlt, wenn wir die Akte über Gerichtsfach bekommen haben.
Liebe Grüße
von Sandra
MrBoogie
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#3

18.01.2007, 12:27

uns werden die akten vom ortsansässigen amtsgericht ins gerichtsfach gelegt ohne kostenberechnung. wenns also bei dir auch nen gerichtsfach gibt für die normale post die ihr abholt, dann dürften die das nicht berechnen.

ich will auch nochmal sagen, dass bei einer zugesandten akte, bei der 12 € auslagen gezahlt werden müssen, ein frankierter rückumschlag beigefügt sein muss. denn die 12 € sollen den kompletten aktenversandt abdecken.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Gast

#4

18.01.2007, 12:33

Und wenn wir die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen, bekommen wir die Akte auch ins Gerichtsfach gelegt. Wenn es keine Beiordnung (Pflichtverteidigung) ist, will die Staatsanwaltschaft dafür 12,00 €. Hätten die darauf dann auch keinen Anspruch????

Wie ist es denn dann??? Meiner Meinung nach, sind dann die 12,00 € wieder berechtigt.

Liebe Grüße Schlaubi
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Curry
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#5

18.01.2007, 12:33

@Sandra
da dei 12,00 € für die Versendung entstehen
Wo steht das denn, dass die Auslagenpauschale für die Versendung entsteht?

@Christian

Wir haben kein Gerichtsfach, deshalb würde ich die Akten ja gerne abholen.

Wo steht das, dass die Pauschale den kompletten Versand abdecken muss?


Ich bin heute wieder übergenau, ich weiß...
Danke für die Antworten!
Curry

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#6

18.01.2007, 12:38

ich selbst hab das hier irgendwo glaub ich gelesen. frag mich nur nicht wo. da gings auch darum, wofür die kostenpauschale ist.

ich würde an deiner stelle einfach mal mit dem gericht sprechen, ob es möglich wäre, die akten immer abzuholen. zwingen kannst du das gericht nicht. schließlich weist du ja nicht immer, wenn akten an euch versandt werden.

wir haben letztes jahr ein lustiges problem mit der polizei. wenn ich aus dem fenster schaue, seh ich den leiter der polizei beim arbeiten zu. wenn wir in unfallsachen akteneinsicht beantragen bekamen wir die akten immer in unseren briefkasten gesteckt. sprich eine dame ging rüber (30 m). dafür mussten wir 12 € zahlen. das haben wir uns nicht gefallen lassen. jetzt ist es so, dass wir nix bezahlen müssen. man muss sich einfach nur dagegen wehren.

bei vielen gerichten bzw. polizeidienststellen bekommen wir einen rückumschlag mit zugeschickt. die wissen was los ist.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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Vorzimmerkeule
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#7

18.01.2007, 13:25

@Nancy:

Guck mal in Nr. 9003 GKG i. V. m. § 5 Abs. 1 JVKostO und § 137 Nr. 4 KostO, da steht für die "Versendung von Akten auf Antrag je Sendung pauschal 12,00 €".
Liebe Grüße, Manu
Gast

#8

18.01.2007, 13:39

@christian aber um es genau zu nehmen, schickt kein gericht oder behörde nen frankierten rückumschlag mit. hab ich in meinen 4 jahren bislang noch nicht erlebt.
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Sandra S.
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#9

18.01.2007, 13:46

Also
1. bei Nr. 9003 GKG steht, dass "Hin- und Rücksendung als eine Sendung gelten". Daraus könnte man auf den Schluss kommen.
2. Es gibt irgendeine Entscheidung (ich glaube sogar vom BGH), dass der RA die Kosten für die Rücksendung nicht tragen muss, da diese mit den 12,00 € abgegolten sind. Schau gleich nochmal, ob ich die finde.

Wir haben das immer so gemacht, dass wir die Akten dann mit Paket unfrei zurückgeschickt haben. Hab aber keine Ahnung, was passiert, wenn das Gericht das Paket dann nicht annimmt. Bei uns hats immer so geklappt.
Liebe Grüße
von Sandra
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#10

18.01.2007, 13:57

also das mit dem BGH nehm ich erstmal zurück :oops:

hab gerade DAS HIER gefunden. Danach hat das OLG Hamm wohl entschieden, dass mit den 12,00 € die Kosten für die Rücksendung wohl nicht mit abgegolten sind.

...aber ich glaube auch, das irgendwo mal gelesen zu haben. Seitdem haben wir das ja auch mit dem "Paket unfrei" so gemacht. *grübel*
Liebe Grüße
von Sandra
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