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Gerichtskostenmarken nötig für übersandte Ermittlungsakte

Verfasst: 15.01.2007, 14:19
von schneeflocke
Hallo,

habe gerade Akte vorliegen von der Staatsanwaltschaft, hatten Akteneinsicht beantragt, wir vertreten den Beschuldigten.

Ich blättere die Akte durch und stelle fest, dass eine Interessenkollision besteht.

Chef sagt: Mandat niederlegen, Mandant zum anderen Anwalt schicken und Ermittlungsakte zurück an die Staatsanwaltschaft.

Meine Frage: Müssen die geforderten 12,00 Euro in Gerichtskostenmarken mit drauf beim Zurücksenden der Akte? Mein Bauchgefühl sagte ja, Chef meint: Nö. Wir haben ja nichts kopiert.

Will kein Stress mit der Buchhaltung, wenn die 12,00 Euro angemahnt werden würden.

Schneeflocke

Verfasst: 15.01.2007, 14:27
von Curry
Gibt es die 12,00 € nicht schon für die Aktenanforderung. Hat doch nichts damit zu tun, ob die Akte kopiert wird, oder?

Verfasst: 15.01.2007, 14:28
von Mondelfin
Also, ich bin schon der Meinung, daß die Aktenauslagepauschale gezahlt werden muß. Die wird ja nicht für das kopieren, sondern für die Übersendung der Akte angefordert.

Verfasst: 15.01.2007, 14:29
von Pepsi
also Gerichtskosten muss du nicht benutzen, kannst auch überweisen, aber grundsätzlich ist diese Gebühr fürs Übersenden und nicht fürs Kopieren ;-)

wieso Interessenkollision? vertretet ihr den Beklagten in der gleichen Sache!?

Verfasst: 15.01.2007, 14:51
von Gast
Mondelfin :zustimm

Liebe Grüße Schlaubi

Verfasst: 15.01.2007, 14:55
von schneeflocke
Danke für Eure Hilfe, ich sehe das ähnlich wie ihr, würde auch bezahlen wollen.

Kollision deswegen, weil ein anderer RA aus unserer Bürogemeinschaft den Geschädigten vertritt.

Dumm gelaufen bei der Aktenanlage. Wer hier gepennt hat und warum das passieren konnte muß geklärt werden. So was ist obermega peinlich und darf nicht passieren.


Schneeflocke

Verfasst: 15.01.2007, 15:50
von Pepsi
wieso peinlich... finde ich nicht.. höchstens blöd, weil ihr jetzt wohl die 12 € bezahlen müsst. ich würde einfach n befreundeten Anwalt fragen, ob er es macht und dann die Akte zu ihm hingeben.. und den Mdt dorthinschicken

Verfasst: 15.01.2007, 15:52
von Mondelfin
Würde ich genauso empfehlen :)

Verfasst: 15.01.2007, 16:01
von Pepsi
ansonsten müsst ihr nämlich die GK zahlen unter Umständen ;-)

Verfasst: 15.01.2007, 16:12
von schneeflocke
Hallo,

habs so gemacht, wie vorgeschlagen. Befreundeten Anwalt angerufen usw.

Ich durfte dann den Mandanten informieren..... der war natürlich sauer,
weil er "keine Böcke hat zum anderen Anwalt zu laufen".

Er fragte mich auch: "Wie blöd kann man sein, dass man das vorher nicht merkt." Er fragte auch : "Warum muss ich mir einen anderen Anwalt suchen, warum nicht der andere........?"

...... und ich mach den Erklärbär und den Entschuldigungsbär. Und dazwischen hüpft mein Chef rum und will die blöden 12,00 Euro nicht zahlen. Was für ein blöder Montag.

Schneeflocke