Gerichtskostenmarken nötig für übersandte Ermittlungsakte

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#1

15.01.2007, 14:19

Hallo,

habe gerade Akte vorliegen von der Staatsanwaltschaft, hatten Akteneinsicht beantragt, wir vertreten den Beschuldigten.

Ich blättere die Akte durch und stelle fest, dass eine Interessenkollision besteht.

Chef sagt: Mandat niederlegen, Mandant zum anderen Anwalt schicken und Ermittlungsakte zurück an die Staatsanwaltschaft.

Meine Frage: Müssen die geforderten 12,00 Euro in Gerichtskostenmarken mit drauf beim Zurücksenden der Akte? Mein Bauchgefühl sagte ja, Chef meint: Nö. Wir haben ja nichts kopiert.

Will kein Stress mit der Buchhaltung, wenn die 12,00 Euro angemahnt werden würden.

Schneeflocke
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#2

15.01.2007, 14:27

Gibt es die 12,00 € nicht schon für die Aktenanforderung. Hat doch nichts damit zu tun, ob die Akte kopiert wird, oder?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Mondelfin

#3

15.01.2007, 14:28

Also, ich bin schon der Meinung, daß die Aktenauslagepauschale gezahlt werden muß. Die wird ja nicht für das kopieren, sondern für die Übersendung der Akte angefordert.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#4

15.01.2007, 14:29

also Gerichtskosten muss du nicht benutzen, kannst auch überweisen, aber grundsätzlich ist diese Gebühr fürs Übersenden und nicht fürs Kopieren ;-)

wieso Interessenkollision? vertretet ihr den Beklagten in der gleichen Sache!?
Gast

#5

15.01.2007, 14:51

Mondelfin :zustimm

Liebe Grüße Schlaubi
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#6

15.01.2007, 14:55

Danke für Eure Hilfe, ich sehe das ähnlich wie ihr, würde auch bezahlen wollen.

Kollision deswegen, weil ein anderer RA aus unserer Bürogemeinschaft den Geschädigten vertritt.

Dumm gelaufen bei der Aktenanlage. Wer hier gepennt hat und warum das passieren konnte muß geklärt werden. So was ist obermega peinlich und darf nicht passieren.


Schneeflocke
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#7

15.01.2007, 15:50

wieso peinlich... finde ich nicht.. höchstens blöd, weil ihr jetzt wohl die 12 € bezahlen müsst. ich würde einfach n befreundeten Anwalt fragen, ob er es macht und dann die Akte zu ihm hingeben.. und den Mdt dorthinschicken
Mondelfin

#8

15.01.2007, 15:52

Würde ich genauso empfehlen :)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#9

15.01.2007, 16:01

ansonsten müsst ihr nämlich die GK zahlen unter Umständen ;-)
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#10

15.01.2007, 16:12

Hallo,

habs so gemacht, wie vorgeschlagen. Befreundeten Anwalt angerufen usw.

Ich durfte dann den Mandanten informieren..... der war natürlich sauer,
weil er "keine Böcke hat zum anderen Anwalt zu laufen".

Er fragte mich auch: "Wie blöd kann man sein, dass man das vorher nicht merkt." Er fragte auch : "Warum muss ich mir einen anderen Anwalt suchen, warum nicht der andere........?"

...... und ich mach den Erklärbär und den Entschuldigungsbär. Und dazwischen hüpft mein Chef rum und will die blöden 12,00 Euro nicht zahlen. Was für ein blöder Montag.

Schneeflocke
Antworten