Gerichtskostenmarken nötig für übersandte Ermittlungsakte

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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leilani
Kennt alle Akten auswendig
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#11

15.01.2007, 16:17

Och Schneeflöcken :wink: Nicht aufregen, nur wundern! Der Montag ist ja bald rum!

Schick Dir :blumen zur Aufmunterung!

LG leilani
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schneeflocke
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#12

15.01.2007, 17:11

:thx leilani,

stehe kurz davor, meinem Chef die 12,00 Euro zu spenden für die Akteneinsicht. Er will es nicht bezahlen. :ohmann

Schneeflocke (gleich werd ich zur Lawine und rolle den Hang runter)
tiko73

#13

15.01.2007, 17:20

@schneeflocke
Habt ihr die Akte nicht an den anderen Anwalt weitergegeben? Kann der denn dann nicht die 12 € bezahlen und sie dann auch später mit in seine Abrechnung nehmen?
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schneeflocke
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#14

15.01.2007, 17:45

@tiko

....... warum einfach, wenn es auch kompliziert geht! :ohmann

Die Akte ging mit der Post raus und zurück an die Staatsanwaltschaft. Ohne 12,00 Euro Gerichtskostenmarken natürlich.

Unser Mandant sollte den von uns empfohlenen Anwalt aufsuchen. Dort kann er dann brav die Vollmacht bei dem neuen Anwalt unterschreiben und der darf dann brav Akteneinsicht beantragen.

Rate mal, wer das so wollte?
A) mein Chef
B) ich
C) ich weiß nicht

(Antwort A ist richtig)

In dem Zusammenhang stelle ich mir grad die Frage: Darf ich die Ermittlungsakte überhaupt dem anderen Anwalt geben, solange unser Mandant nicht dort war und die Vollmacht unterschrieben hat? Ich habe ja im Umgang mit diesen zugesandten Akten auch eine gewisse Sorgfaltspflicht und muss Spielregeln beachten. Ich kann nicht mehr denken.

Schneeflocke
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Sunny
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#15

15.01.2007, 18:33

@Schneeflocke
Na dann kannste ja froh sein, dass der Montag vorüber ist. Bei mir liefs heut auch nicht wirklich super. Aber naja, hoffentlich wirds morgen besser.
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Pepsi
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#16

15.01.2007, 18:57

so war das eigentlich nicht gedacht.. dann hätte es euch ja egal sein können, zu welchem Anwalt der Mdt geht... naja blöd gelaufen halt.. dann müsst ihr das wohl doch bezahlen

PS: ja eiiiiiigentlich.... aber uneigentlich kann man das ja bei einem befreundeten Anwalt machen, wenn man dem nicht vertraut, wem dann
tiko73

#17

15.01.2007, 19:13

Ich hätt das vielleicht direkt mit dem Mandanten am Telefon geklärt, so "als besonderer Service schicken wir die Akte direkt zu dem anderen Anwalt, falls Sie einverstanden sind." Das hätte ihn dann evtl. auch wieder ein wenig besänftigt, wobei er mit seinen Vorwürfen ja Recht hat.
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