Zusammenrechnung Gerichtskostenvorschüsse

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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mücki
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#1

14.01.2010, 18:15

Ich habe ein riesen Problem und brauche ganz dringend Hilfe!

Der Mandant wurde auf Zahlung verklagt. Wir haben dann in seinem Auftrag Wiederklage erhoben. Das Verfahren ruhte ewig und jetzt will sich die Gegenseit vergleichen. Inhalt des Vergleichs sollen auch die Kosten des Verfahrens sein.

Die Klägerseite hat einen Vorschuss geleistet und wir haben ebenso einen Vorschuss geleistet. Jetzt hat die Gerichtskasse die von uns gezahlten Gebühren auf die Kostenschuld der Klägerseite angerechnet. Ist das richtig. Müssten wir nicht eigentlich einen erheblichen Anteil der von uns gezahlten Gerichtsgebühren zurückbekommen?
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#2

14.01.2010, 19:23

Das Gericht guckt immer erst, dass die Gerichtskosten gedeckt sind. Somit werden auch die von der anderen Partei gezahlten Gerichtskosten verrechnet. Über diesen Verrechnungsbetrag müsstet ihr dann einen Kfb bekommen (natürlich vorher beantragen), wonach ihr bzw. eure Partei einen Anspruch gegen die Gegenpartei hat.
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#3

14.01.2010, 21:48

[font=Times New Roman]Etwas anders ausgedrückt: Was das Gericht hat, das hat es. Wenn eine Verrechnung des Überschusses auf die Kostenschuld der Gegenseite möglich ist, wird das auch gemacht. Ihr holt euch den verrechneten Anteil im KFV wieder (siehe Vorbeitrag). Also einen entsprechenden Antrag stellen. Maßgeblich ist die Kostenregelung im Vergleich (Quotelung?).[/font]
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#4

14.01.2010, 22:48

Wenn eine Verrechnung des Überschusses auf die Kostenschuld der Gegenseite möglich ist, wird das auch gemacht.
Stimmt, da war doch was mit Erstschuldner- bzw. Zweitschuldnerhaftung. Nur dann funktioniert die Verrechnung oder?
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#5

14.01.2010, 23:28

:genau :wink:
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#6

15.01.2010, 07:00

sunshine24 hat geschrieben:
Wenn eine Verrechnung des Überschusses auf die Kostenschuld der Gegenseite möglich ist, wird das auch gemacht.
Stimmt, da war doch was mit Erstschuldner- bzw. Zweitschuldnerhaftung. Nur dann funktioniert die Verrechnung oder?
So ist es. Soweit die Antragstellerhaftung reicht, kann der Vorschuss auf den Gerichtskostenanteil der Gegenseite verrrechnet werden.

Kläger ist Zweitschuldner bzgl. der Kosten aus dem Streitwert der Klage,
Beklagter ist Zweitschuldner bzgl der Kosten aus dem Streitwert der Widerklage, das überschneidet sich. Deshalb kann der Vorschuss der Beklagtenseite auf den Gerichtskostenanteil der Klägerseite verrechnet werden (so weit, wie die die Zweitschuldnerhaftung halt reicht).
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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#7

15.01.2010, 10:47

:good
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#8

15.01.2010, 11:46

Der Vergleich beinhaltet, dass wir 2/3 der von uns gezahlten Gerichtskosten erstattet bekommen und 1/4 der von der Gegenseite vorgeschossenen Gerichtskosten.
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#9

15.01.2010, 12:04

[font=Times New Roman]Da ist aber etwas schief ausgedrückt: Von den Vorschüssen der Gegenseite bekommt ihr sicherlich nichts erstattet. Es wird allenfalls etwas auf eure Kostenschuld verrechnet. Das holt sich die Gegenseite jedoch im KFV wieder.[/font]
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#10

15.01.2010, 13:16

Das Ganze ist eine recht komplizierte Geschichte aber es ist tatsächlich so, dass die Gegenseite 1/4 der Gerichtskosten, die sie erstattet bekommen, an uns zahlen soll.

Ich verstehe nur nicht, warum die Gerichtskasse den von uns gezahlten Gerichtskostenvorschuss auf die Kostenschuld der Gegenseite angerechnet hat.
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