Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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mucl
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#1
05.11.2009, 12:41
Hallo,
wie hoch belaufen sich die Gerichtskosten nur für die Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleichs? Auch eine 1,0?
Kostet die Erstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung extra? Ich habe auf die Schnelle nix finden können ...
Danke für Eure Hilfe!
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gabrielle
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#2
05.11.2009, 12:45
bin der Meinung nur eine 1,0 Gebühr. Weitere Kosten entstehen nicht für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.
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jenniver
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#4
05.11.2009, 13:38
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
gkutes, da der Vgl. ja außergerichtlich geschlossen wurde.