Einstweilige Verfügung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

06.12.2006, 12:31

Hallo ihr lieben, :?

ich habe eine Frage und zwar:

Ist die einstweilige Verfügung hinsichtlich der Gerichtskosten vorschußpflichtig? Oder werden diese erst nach Entscheidung verlangt?

Und:

Wenn ich gegen eine Verweisung von Arbeitsgericht zu Land- oder Amtsgericht sofortige Beschwerde einlege, ist das auch Gerichtskostenpflichtig oder fallen hier gar keine GK an?!

Vielen Dank im voraus.
Bärchen

#2

06.12.2006, 12:47

Zur 1. Frage:

Ich habe gerade mal in einer unserer Akten geguckt, wegen GK-Vorschuss. Da haben wir vorher nichts einbezahlt.

Zur 2. Frage:

Wenn du sofortige Beschwerde gegen einen Verweis des Arbeitsgerichts einlegt, wie kann das Verfahren dann zum AG bzw. LG gelangen? Aber eigentlich fallen da keine erneuten Gebühren an, da für ein Verfahren nur einmal die vollen GK eingezahlt werden brauchen
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Curry
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#3

06.12.2006, 12:55

Beim Arbeitsgericht habt ihr ja erst mal keine GK gezahlt. Ich denke, wenn die Sache endgültig ans AG oder LG abgegeben wird, müsst ihr erst mal GK einzahlen, damit die Sache weiter läuft. Aber solange die Beschwerde läuft, werdet ihr erstmal keine GK zahlen müssen. Denke ich zumindest.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bärchen

#4

06.12.2006, 13:04

Könnt ihr mir vielleicht mal ein Fall schildern, wieso ein Verfahren vor dem ArbG an das AG/LG verwiesen werden sollte?

Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen
Bärchen

#5

06.12.2006, 13:04

Könnt ihr mir vielleicht mal ein Fall schildern, wieso ein Verfahren vor dem ArbG an das AG/LG verwiesen werden sollte?

Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen
Gast

#6

06.12.2006, 13:08

@Nina: Das war so, daß wir Klage vor dem ArbG eingelegt haben, weil es um Auflösung einer OHG ging um die Zustellung zu beschleunigen, das ArbG sagt jetzt aber es wäre nicht zuständig, da es noch um etliche andere Sachen ging in der Klage.

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Gast

#7

06.12.2006, 16:58

Hallo nochmal, kann mir jemand sagen, ob ich das vielleicht irgendwo nachlesen kann. Ich bin heute glaub ich blind oder einfach nur zu doof zum lesen, ich kann nämlich nichts finden?!Danke
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