folgender Fall:
Ich habe hier eine Sache, wo gegen unsere Mandanten: Fahrer, Halter und Versicherung JEWEILS ein Mahnbescheid beantragt wurde.
In der Anspruchsbegründung fasste der gegn. Anwalt die drei Mahnverfahren zusammen und beantragte, die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen.
Urteil erging. Wir müssen nun 65 % der Kosten tragen.
In der GK-Rechnung des Amtsgericht ist nunmehr aufgeführt:
0,5 GK für MB Nr- 1110
3,0 GK für Verfahren Nr. 1210
und hiervon werden uns nun 65 % berechnet.
Ich möchte natürlich jetzt nur 65 % von den 3,0 GK zahlen, weil der Gegner ja gleich nur einen Gesamtschuldner-MB hätte beantragen können.
Gibt es hierfür noch andere Argumente, als einfach "gemäß § 91 ZPO ist sind die zusätzlichen 0,5 GK nicht erstattungsfähig" ??
trotz Gesamtschuldner 3 Mahnbescheide
- Bino
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Mir fällt auch kein anderes Argument ein,
aber ich finde das komisch, dass die da 3,0 GK berechnen, denn die 0,5 hätte doch angerechnet werden müssen, denn wenn der Gegner 3 MBs beantragt hat, wird er ja zu jedem MB die 0,5 eingezahlt haben und unabhängig davon, welches der 3 Verfahren dann zu dem einheitlichen Verfahren geworden ist, war doch die 0,5 Gebühr schon bezahlt.
Vielleicht haben die sich da auch vertan?
aber ich finde das komisch, dass die da 3,0 GK berechnen, denn die 0,5 hätte doch angerechnet werden müssen, denn wenn der Gegner 3 MBs beantragt hat, wird er ja zu jedem MB die 0,5 eingezahlt haben und unabhängig davon, welches der 3 Verfahren dann zu dem einheitlichen Verfahren geworden ist, war doch die 0,5 Gebühr schon bezahlt.
Vielleicht haben die sich da auch vertan?
also der Gegner hat auch zu jedem MB die 2,5 GK eingezahlt (jetzt bekommt er natürlich nen haufen zurück).
wenn man es ganz genau nimmt, müssten ja insgesamt auch 4,0 GK angefallen sein.
aber das ist ja hier auch eigentlich nicht die Frage.
wenn man es ganz genau nimmt, müssten ja insgesamt auch 4,0 GK angefallen sein.
aber das ist ja hier auch eigentlich nicht die Frage.
- j3NN
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Ich gaube nicht, dass 3 MB's beantragt wurden ... zwar werden 3 zugestellt (weil 3 Schuldner), dennoch isses eins. Die Aktenzeichen ähneln sich ja auch, oder?
3,0 sind angefallen, weil die 0,5 angerechnet wird
3,0 sind angefallen, weil die 0,5 angerechnet wird
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Unter Umständen kann das aber schon die Frage sein, denn wenn das Gericht davon ausgeht, dass Halter und Fahrer gesamtschuldnerisch haften und die Versicherung nicht? Es ist nämlich nur eine MB-Gebühr nicht angerechnet worden... Hier hilft aber meist ein Anruf beim zuständigen Kostenbeamten, der die Rechnung gemacht hat
ich hab die doch hier liegen.Ich gaube nicht, dass 3 MB's beantragt wurden ...
also verklagt werden doch bei Unfällen immer Fahrer, Halter und Versicherung gesamtschuldnerisch, oder nicht? Müsste doch für den MB auch gelten?
Also noch mal meine Frage: Ich habe hier aufgrund eines zusätzlichen MB 0,5 GK zu viel, die ich nicht zahlen möchte. WIE stelle ich das an? Oder ist es gar in Ordnung und ich sollte gar nichts sagen?
- Aylin0104
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ich hab die doch hier liegen. quote]gkutes hat geschrieben:Ich gaube nicht, dass 3 MB's beantragt wurden ...
Ich glaube sie wollte damit sagen, dass wenn du in einem MB eine Forderung gegenüber 3 verschiedenen Antragsgegnern gesamtschuldnerisch geltend machst.....dann trotzdem jedem einzelnen Antragsgegner 1 Mahnbescheid zugestellt wird, so dass, wenn alle 3 zum gleichen Anwalt gehen. Dieser dann 3 MB´s vor sich liegen hat
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem
- Kasimir1603
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Manno Leute, es sind definitiv drei separate Mahnbescheide beantragt worden vom gegnerischen RA. Wir haben die hier liegen. Wir wissen auch, wie die MBs aussehen, wenn die AnGe als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden (unterschiedliche Endungen der Gerichts-Az. vom Mahngericht angefangen bis hin zum Aufdruck: Sie werden als Gesamtschuldner mit A und B in Anspruch genommen). Und das ist hier definitiv nicht der Fall. Es sind wirklich und tatsächlich drei Mahnbescheide in der gleichen Angelegenheit gegen Halter, Fahrer und Versicherung jeweils über die gleiche Höhe der Schadenersatzforderung beantragt worden. Und für jeden MB hat der AnSt. auch seine 32,50 GK (0,5) eingezahlt.
Dann haben wir (dat Kasi und die gkutes) Widerspruch für die Mdt. eingelegt und der Gegner hat 1 !!! Anspruchsbegründung gemacht und die 3 !!!! Mahnverfahren zusammengefasst, aber drei Mal die 2,5 bei Gericht eingezahlt. Er bekam laut GK-RE eine Erstattung. Nur aufrecht erhalten bleibt seitens des Gerichts die 0,5 GK und nochmals 3,0 GK. Und das sind u.E. 0,5 zuviel.
Wir benötigen Argumente um zu sagen: Heyyyyyyyyy, der hätte doch gleichmal nur 1 MB gegen alle als Gesamtschuldner machen können mit 1x 32,50 GK und nicht für jeden einzeln. Hätten wir dummdusselige Mandanten, die die Widerspruchsfrist versäumt hätten, und VBs wären ergangen, hätte der AnSt über dieselbe Forderung 3 rechtskräftige Titel im Umlauf und könnte sich sage und schreibe 3 x im Rahmen der Vollstreckung die Tasche vollmachen ;(
Dann haben wir (dat Kasi und die gkutes) Widerspruch für die Mdt. eingelegt und der Gegner hat 1 !!! Anspruchsbegründung gemacht und die 3 !!!! Mahnverfahren zusammengefasst, aber drei Mal die 2,5 bei Gericht eingezahlt. Er bekam laut GK-RE eine Erstattung. Nur aufrecht erhalten bleibt seitens des Gerichts die 0,5 GK und nochmals 3,0 GK. Und das sind u.E. 0,5 zuviel.
Wir benötigen Argumente um zu sagen: Heyyyyyyyyy, der hätte doch gleichmal nur 1 MB gegen alle als Gesamtschuldner machen können mit 1x 32,50 GK und nicht für jeden einzeln. Hätten wir dummdusselige Mandanten, die die Widerspruchsfrist versäumt hätten, und VBs wären ergangen, hätte der AnSt über dieselbe Forderung 3 rechtskräftige Titel im Umlauf und könnte sich sage und schreibe 3 x im Rahmen der Vollstreckung die Tasche vollmachen ;(
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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