Klägerin (unsere Gegnerin) trägt Kosten des Rechtsstreits
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oder Prozessformularbuch im Büro? Da steht auch alles zum Kofe-Antrag drin.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Beim ArbG trägt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst. Es können allenfalls Reisekosten zum Termin geltend gemacht werden, wenn welche entstanden sind
nein. das stimmt nicht. siehe unter anderem:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18616&start=0
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=31 ... sc&start=0
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18616&start=0
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Ein Kostenausgleichs-/festsetzungsverfahren wie die ZPO es kennt, findet im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Anwendung.gkutes hat geschrieben:Beim ArbG trägt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst. Es können allenfalls Reisekosten zum Termin geltend gemacht werden, wenn welche entstanden sind
LG, Ela
du kannst einen machen, falls dem Mandanten GK oder Reisekosten entstanden sind. Ansonsten nicht.
Du kannst die Klägerin vielleicht auffordern zu zahlen. Weiß aber gar nicht, ob du überhaupt eine Anspruchsgrundlage dafür hast. Ich denke aber eher nicht. die Beklagte muss die Kosten selbst tragen
Du kannst die Klägerin vielleicht auffordern zu zahlen. Weiß aber gar nicht, ob du überhaupt eine Anspruchsgrundlage dafür hast. Ich denke aber eher nicht. die Beklagte muss die Kosten selbst tragen