Hallo ihr,
hab grad ne Akte vor mir liegen und dazu hab ich ne Frage. Wir haben Kostenausgleichung beantragt. Nun möchte mein Chef, dass ich ausrechne wieviel von uns bzw. vom Gegner zu erstatten ist.
Gegenstandswert ist 372,00 €. Es ist ne VG, ne TG und ne Einigungsgebühr angefallen (Einigung über 124,00 €). Kläger (Gegner) trägt 2/3 der Kosten, Beklagte (Wir) 1/3.
Habe jetzt schon ne Aufstellung gemacht:
1 Gerichtsgebühr aus 372 € 35,00 €
RA-Kosten der Klägerin (Gegner)
1,3 VG 58,50 €
1,2 VG 54,00 €
1,0 EG 45,00 €
AP 20,00 €
Ust 33,73 €
Gesamt 211,23 €
RA-Kosten der Beklagten (Wir)
das selbe wie oben, nur ohne Ust, somit 177,50 €
Kosten gesamt (GK, Kl., Bekl.) 423,73 €
1/3 tragen wir, somit 141,24 €
abzgl. gezahlte Kosten Bekl. 177,50 €
Kostenausgleich -36,26 €
So, nun meine Frage: Der Kostenausgleich ist ja im Minusbereich, heißt das jetzt, dass wir die 36,26 an den Gegner zahlen müssen, oder müssen die an uns zahlen??
Kostenerstattung berechnen (Kostenfestsetzungsbeschluss)
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Grüßle Sassi
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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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Euer Mandant muss von den GESAMTkosten 141,12 EURO tragen. Die Gegenseite muss dementsprechend von den GESAMTkosten 282,49 EUR. Bis dahin ist das klar. Euch sind aber 177,50 EUR entstanden, also muss die Differenz von der Gegenseite an Euch gezahlt werden! (Sieh mal, 2/3 sind über 282,49 EUR - der GegenRA kann aber "nur" 211,23 EUR berechnen.
War das jetzt verständlich??? Bin noch nicht ganz wach!
(Und im Übrigen bei einer 2/3:1/3-Quotelung wird es immer so sein, dass derjenige, der die 1/3-Quote hat, noch Geld bekommt - auch wenn er keine MwSt berechnen kann... Die MwSt sind derzeit 19%; 1/3 aber ca. 33 %; also immer mehr!
War das jetzt verständlich??? Bin noch nicht ganz wach!
(Und im Übrigen bei einer 2/3:1/3-Quotelung wird es immer so sein, dass derjenige, der die 1/3-Quote hat, noch Geld bekommt - auch wenn er keine MwSt berechnen kann... Die MwSt sind derzeit 19%; 1/3 aber ca. 33 %; also immer mehr!
Liebe Grüße,
romex
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- Kasimir1603
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Rechnet man die Erstattungsansprüche der Klägerin für GK mit den Erstattungsansprüchen der Beklagten für die RA-Kosten gegen, bleibt noch ein Erstattungsanspruch der Beklagten gegenüber der Klägerin in Höhe von 36,26.
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 09.06.2009, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Danke schon mal.
Oder lieg ich da jetzt falsch?
Das ist ja geschehen, die gesamten Kosten beinhalten ja die Gerichtskosten udn die RA-Kosten beider Parteien. Danach quotel ich ja erst.Deine Rechnung stimmt so aber nicht
Du musst die GK separat aufschlüsseln und quoteln
Oder lieg ich da jetzt falsch?
Grüßle Sassi
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- Kasimir1603
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Sorry Sassi
hatte beim ersten Blick gedacht, dass Du vergessen hast, die GK mitzuquoteln bzw. den Anspruch auf KE der Klägerin auf einen Teil der GK im Ergebnis nicht berücksichtigt war
Aber im Ergebnis kam ja dann doch der gleiche Betrag raus - daher habsch meinen Beitrag eigentlich bis auf den letzten Satz "editiert" über den Beitrag bearbeiten-Button - aber irgendwie hat er dann doch den kompletten Text drinnen gelassen *kopfkratz*
hatte beim ersten Blick gedacht, dass Du vergessen hast, die GK mitzuquoteln bzw. den Anspruch auf KE der Klägerin auf einen Teil der GK im Ergebnis nicht berücksichtigt war
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ciao Kasi
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Macht ja nix, kann jedem passieren.
Kann ich jetzt aber grundsätzlich sagen, dass wenn der Betrag in der Spalte der Kostenerstattung ins Minus geht, dass wir etwas erhalten?
Kann ich jetzt aber grundsätzlich sagen, dass wenn der Betrag in der Spalte der Kostenerstattung ins Minus geht, dass wir etwas erhalten?
Grüßle Sassi
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ja das könntest du.
so "Spalte Kostenerstattung im Minus" würde ich mir jetzt nicht unbedingt einprägen =) ist auch schlecht, wenn du es mal jm. erklären müsstest, finde ich
also, ihr müsst 141,24 € zahlen. Habt aber 177,50 € gezahlt. Also 36,26 € ZU VIEL
Gegenprobe
Gegner muss 282,48 zahlen. Hat aber erst 246,36 gezahlt. Also 36,25 (Rundungproblem) ZU WENIG
Kostenausgleich ist ja, dass derjenige, der bisher zu wenig gezahlt hat, demjenigen der zu viel gezahlt hat, die Kosten erstatten muss.
so "Spalte Kostenerstattung im Minus" würde ich mir jetzt nicht unbedingt einprägen =) ist auch schlecht, wenn du es mal jm. erklären müsstest, finde ich
also, ihr müsst 141,24 € zahlen. Habt aber 177,50 € gezahlt. Also 36,26 € ZU VIEL
Gegenprobe
Gegner muss 282,48 zahlen. Hat aber erst 246,36 gezahlt. Also 36,25 (Rundungproblem) ZU WENIG
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oke danke, jetzt hab ichs eindeutig verstanden und versuchs mir auch so zu merken...
Grüßle Sassi
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Hilfe! Ich steh gerade komplett auf'm Schlauch und hab 'n riesen Brett vor'm Kopf. Will nachprüfen, ob das Gericht die Ausgleichung richtig berechnet hat und seh grad kein Land
:
Gerichtskosten: 700,00 €
unsere Kosten: 416,13 €
Kosten Gegenseite: 416,13 €
Wir tragen 60 % und Gerichtskosten in Höhe von 225,00 € haben wir zu viel gezahlt.
Die Gegenseite trägt 40 % und muss noch Gerichtskosten in Höhe von 55,00 € zahlen.
Egal wie ich es rechne, ich komme nicht auf das Ergebnis des Gerichts
"Problem" war, dass mein Chef vergessen hat, die Kosten bei Gericht einzureichen, so dass ein Beschluss ergangen ist, in dem wir zur Tragung in Höhe von 51,68 € verurteilt wurden. Nun ergeht Beschluss über 184,45 € von der Gegenseite zu erstatten (dies beinhaltet jedoch nur die 40 % unserer Kosten; Gerichtskosten wurden hier gar nicht berücksichtigt). Der andere Beschluss ist aber trotzdem gültig?!? (steht zumindest nichts gegenteiliges im Neuen drin)
Danke schon mal für die Hilfe![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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unsere Kosten: 416,13 €
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Wir tragen 60 % und Gerichtskosten in Höhe von 225,00 € haben wir zu viel gezahlt.
Die Gegenseite trägt 40 % und muss noch Gerichtskosten in Höhe von 55,00 € zahlen.
Egal wie ich es rechne, ich komme nicht auf das Ergebnis des Gerichts
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
"Problem" war, dass mein Chef vergessen hat, die Kosten bei Gericht einzureichen, so dass ein Beschluss ergangen ist, in dem wir zur Tragung in Höhe von 51,68 € verurteilt wurden. Nun ergeht Beschluss über 184,45 € von der Gegenseite zu erstatten (dies beinhaltet jedoch nur die 40 % unserer Kosten; Gerichtskosten wurden hier gar nicht berücksichtigt). Der andere Beschluss ist aber trotzdem gültig?!? (steht zumindest nichts gegenteiliges im Neuen drin)
Danke schon mal für die Hilfe
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