Kostenfreiheit

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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mentos

#1

14.05.2009, 19:08

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Folgender Sachverhalt:

Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Rechtsstreit wurde durch Vergleich erledigt. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Also, Gerichtskosten werden geteilt.

Gegenseite schreibt mir jetzt, dass die BRD gem. § 2 Abs. ! GKG Gerichtskostenfreiheit genießt. Gut und schön.

Von wem bekomme ich jetzt die Gerichtskosten?

Gruss
Randfichte72
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#2

14.05.2009, 19:36

Habe mir § 2 Abs. 1 GKG auch mal durchgelesen. Wieder was dazugelernt. Kann man das vielleicht so auslegen, dass die BRD zwar von Kostentragungspflicht befreit ist, dies aber nur den Fall betrifft, das sie selbst Kosten (GK) zahlen muss, wenn sie z. B. eine Klage selbst einreicht.

Gesetzt den Fall, Ihr hättet gewonnen und die Gegenseite müsste die Kosten des Rechtsstreits tragen, kann es wohl kaum zu Lasten Eures Mdt. gehen, der dann seine GK ja gar nicht wiederbekommt.

Irgendeine Entscheidung oder weiteren Hinweis dazu habe ich aber im Moment nicht gefunden. Vielleicht ist dies ein Ansatzpunkt?

Gruss Randfichte
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sunshine24
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#3

14.05.2009, 19:50

Ich hab mir noch den Abs. 5 angeschaut, hier steht:

(5) Soweit jemandem, der von Kosten befreit ist, Kosten des Verfahrens auferlegt werden, sind Kosten nicht zu erheben; bereits erhobene Kosten sind zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, soweit ein von Kosten Befreiter Kosten des Verfahrens übernimmt.

Demnach gilt das wohl auch für die Fälle, in denen die Kosten demjenigen auferlegt werden ...

Ich hab so etwas vorher auch noch nie gehabt, geschweigedenn gehört. Kann dir also nicht sagen, was mit der hälftigen GK passiert.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Randfichte72
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#4

14.05.2009, 19:58

Na, das ist ja echt ein Ding! Hat der Richter aber wohl bei seiner Kostenentscheidung auch nicht bedacht, Kosten gegeneinander aufgehoben - dies bringt ja Deiner Partei dann gar nichts.

Vertritt sich die BRD denn selbst? Ich gehe mal davon aus. Kann man vielleicht für künftige Fälle irgendwo dort Informationen einholen, dass man für einen evtl. weiteren "Fall" gewappnet ist?
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#5

14.05.2009, 20:02

Aber ich würde ja trotzdem gerne mal wissen, wer dann die Kosten übernimmt. Wenn ja z. B. der BRD die Kosten auferlegt würden, diese die aber nicht bezahlen muss laut dem GKG, der Kläger die Kosten ja laut Urteil aber auch nicht zahlen muss, von wem man dann das erstattet bekommt!?

@mentos:
Vielleicht kannst du uns ja auf dem Laufenden halten, falls sich etwas Neues ergibt bzw. du was rausbekommen hast!
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#6

15.05.2009, 07:05

In solchen Fällen ist es mE so, dass ihr die hälftigen Gerichtskosten, die eigentlich der Bund zu tragen hätte, aus der Gerichtskasse zurückerhaltet - nichts anderes sagt der Absatz 5 aus.

Wir hatten das auch schon öfters. Ist ja an und für sich auch sinnvoll die Regelung. Andernfalls würde der Bund ja quasi die Gerichtskosten "an sich selbst" zahlen.
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