EILT Beschwerde - Beschluss

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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pepe
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#1

11.05.2009, 15:31

Antragsteller (=Gläubiger) stellt Insolvenzantrag.

Gericht ordnet nun per Beschluss an, dass der Antragsteller die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen hat.

Dagegen reicht der Antragsteller eine Beschwerde ein.

Welche Kosten entstehen da?
Xuka
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#2

11.05.2009, 15:39

Ich vermute mal, dass für die Beschwerde eine 0,5 VG nach Nr. 3500 VV entsteht. Beschwer ist dann die Höhe der zu tragenden Kosten.
pepe
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#3

11.05.2009, 15:50

Mir geht es nur um die Gerichtskosten?
Melli09

#4

11.05.2009, 15:57

Was an Gerichtskosten entsteht, ist davon abhängig, wie das Verfahren endet. Musst mal bei den Nummern 2360 ff. KostVerzGKG nachschauen...
pepe
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#5

11.05.2009, 16:00

Danke!
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