Streitwertbeschluss richtig? EILT LEIDER

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Anton79
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#1

07.11.2006, 22:41

hallo zusammen, ich sitze hier in einer sehr eiligen Sache, wo der mandant bis morgen eine antwort braucht. grübel schon seit längerem heute.
vielleicht kann jemand helfen!?

Es geht darum ob das Gericht in Erster Instanz den Streitwert richtig festgesetzt hat. Wenn nicht müßte ich streitwertbeschwerde einlegen.

Folgender Fall:

Es gibt 4 Beklagte. Wir vertreten wir die Beklagten zu 2) und zu 3) in der Berufungsinstanz. Das Landgericht erster Instanz hat den Streitwert insgesamt auf 24.250,00 € festgesetzt um den es jetzt geht.

Die Beklagten zu 2 und zu 3, die wir vertreten, sind zusammen mit dem Beklagten zu 1 als Gesamtschuldner verurteilt wurden 12.000,00 € nebst Zinsen zu zahlen.

Der Beklagte zu wurde dazu verurteilt, das Auto der Marke xxx an die Klägerin herauszugeben.

Genau dies wie oben beschrieben ausgeurteilt worden ist hatte die Klägerin auch alles so beantragt, außer dass die Beklagten zu 1,2,3 sogar 12.500 €gesamtschuldnerisch zahlen sollen. Wegen der Differenz von 500 €ist die klage abgewiesen worden.

Bei den 12.500 €bzw. den dann ausgeurteilten 12.000 € handelt es sich um Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Verkauf des von der Klägerin genutzten Autos. Der Beklagte zu 4 hatte das Auto vom Beklagten zu 3 gekauft.

Es ist mir unverständlich, wie das Gericht auf den Betrag von 24.250,00 € kommt. Da es sich bei dem Auto und dem zu leistenden Ersatz in Höhe von 12.000,00 € wirtschaftlich um die gleiche Sache handelt und die Beteiligten zudem als Gesamtschuldner verurteilt wurden, ergibt sich meines Erachtens keine Erhöhung des Streitwertes. Vielmehr müsste doch der Streitwert mit 12.000,00 € festgesetzt werden oder?

Was meint ihr?

Falls mehr infos benötigt werden einfach bescheid sagen. ich grübel selber noch weiter.
Gast

#2

08.11.2006, 06:36

meinst du, dass das Gericht fEHLER MACHT LOL
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#3

08.11.2006, 06:56

Anton79 hat geschrieben: Der Beklagte zu wurde dazu verurteilt, das Auto der Marke xxx an die Klägerin herauszugeben.
Da meinst Du bestimmt den Bekl. zu 4), wenn ich das jetzt richtig verstehe?

Und der Anspruch wäre erfüllt, wenn entweder die Klägerin den Pkw vom Bekl. zu 4 bekommt oder die Zahlung von 12.000,00 €? Auch richtig?

Hm, da bin ich jetzt ehrlich gesagt, auch überfragt, ob man Herausgabeanspruch und Zahlungsanspruch als gleiche Sache ansehen darf. Dann wäre der Wert 12.500,00 €, weil dieser Betrag ja gefordert wurde. Oder ob man das tatsächlich zusammenrechnen muss.
Anton79
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#4

08.11.2006, 08:03

ja meinte den Bekl. zu 4 wegen der Heruasgabe.

weiß nicht, ob mit der zahlung von 12.000 automatisch die herausgabe wegfällt!

ich glaube eher nein. es muss von den bekl. zu 1-3 gerzahlt werden und
das auto muss vom bekl zu 4 rausgegeben werden, weil das eigentum immer noch bei der klägerin ist.

die 12.000 sind wohl irgendwie als schadensersatz zu sehen.

weiß nicht ob die Herausgabe nach § 985 BGB und die Haftung nach § 990 bzw. 987 oder 989 nebeneiander stehen können-
Andreas

#5

08.11.2006, 08:31

Die Beklagten zu 1-3 wurden doch nur auf Zahlung von € 12.500 in Anspruch genommen. Das kann m.E. nur der Streitwert für die Bekl. 1-3 sein.

Eine Inanspruchnahme wegen der Herausgabe des Fahrzeuges, die hier vom Gericht mit € 11.750 bewertet wurde, erfolgte nur gegenüber dem Beklagten zu 4).

Es kann nicht zum Nachteil der Beklagten zu 1-3 werden, wenn der Kläger einen weiteren Anspruch aus anderem Rechtsgrund gegen den Beklagten zu 4) hat, ebenso wenig wie es dem Beklagten zu 4) angelastet werden könnte, daß der Kläger Ansprüche gegen die Beklagten zu 1-3 geltend gemacht hat.

Ich würde da mal Rechtsmittel einlegen.

Dem Mandanten kannst du am besten sagen :

"Vor Gericht und auf hoher See... warten wir's ab" :wink:
Anton79
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#6

08.11.2006, 21:07

danke Andreas! genau so ist es wie du es sagst!!! das dumme ist nur habe deine antwort nicht mehr rechtzeitgi gesehen!

der mandant erschien heute um 8.15 in der kanzlei und ich musste im das erklären.

ich habe ihm das genau so erklärt, wie du es oben geschreiben hast!

hab gestern die ganze nach nachgelesen und kam auch auf das selbe ergebnis wie du , nur ich war mir nicht so sicher ob es so wirklich richtig ist.

aber dank deiner antwort geht es mir schon sehr viel besser.1 ich werde die streitwertbeschwerde einlegen.

schöne grüße und danke dir nochmals ;-)
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