G-Wert bei Duldung???

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

01.11.2006, 16:47

Ich habe ein Problem bei der Aktenabrechnung:
In einem Verfahren zwischen 2 Firmen wollten sich unsere Mandanten als Beteiligte einschalten - dies wurde abgewiesen...
Wie soll nun abgerechnet werden? Ich würde eine normale 1,3 Verfahrensgebühr ansetzen... aber aus welchem Gegenstandswert???
Wäre klasse, wenn ihr mir helfen könnt!
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
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#2

01.11.2006, 16:53

:bahnhof

Um was geht es denn genau?


Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Gast

#3

01.11.2006, 16:59

Also:
Es geht um Baurecht - unsere Mandanten wollten sich ein Haus bauen lassen. Mängel sind aufgetreten. Nun streiten sich 2 Firmen wer zu regulieren hat.
Einer der gegnerischen Anwälte hat den Antrag gem. § 144 ZPO gestellt, dass unsere Mandanten im Rahmen der Beweiserhebung Bauteilöffnungen zu dulden haben. Wir haben dagegenplädiert und auch das hat durch Beschluss verfügt, dass dem Antrag nicht stattzugeben ist.
Allerdings habe ich jetzt keine Klage und kann den Gegenstandswert nicht nachvollziehen... Gibts dafür einen allgemein gültigen...
Schon mal DANKE, dass du mir helfen willst....
Gofi
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#4

02.11.2006, 15:00

Hallo,
habe leider überhaupt keine Idee bis auf Wertfestsetzung durch das Gericht beantragen?

Gruß Fiona :|
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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