Anrechnung Mahnverfahren auf streitiges Verfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Bubbles
Foren-Praktikant(in)
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#1

31.03.2009, 21:28

Hallo,

soweit ich weiß, wurde die Tabelle zur Höhe der Gerichtskosten (Anlage zu § 34 GKG) zum 01.07.2004 geändert.

Wir haben am 30.06.2004 einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt. Nach Widerspruch haben wir dann das streitige Verfahren beantragt.

Das Gericht stellt nunmehr (da PKH aufgehoben) die GK nach der aktuellen Tabelle nach § 34 GKG in Rechnung. Auch das Mahnverfahren wird in Höhe der aktuellen Gebührentabelle auf das streitige Verfahren angerechnet und nicht nach Gebührentabelle vor dem 01.07.2004.

M. E. ja richtig, aber wo kann ich sowas nachlesen, um dies der RAin vorzulegen? Oder muss jetzt, da schon mit 30.06.04 begonnen, nach der alten Tabelle abgerechnet werden? Hab schon in Kommentaren, Internet, etc., gesucht, find aber nichts.

Hat da jemand eine Idee?
jenniver
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#2

01.04.2009, 12:55

Da das Rechtsmittel nach dem 30.06. eingelegt wurde gilt dafür schon die neue Tabelle 01.07.2004 § 72 GKG.
Da für das streitige Verfahren 3 volle Gebühren zu zahlen sind, rechnest du 3 Gebühren nach der aktuellen Tabelle.
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