Streitwert bei Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

23.10.2006, 12:24

Juhuuu zusammen,

hab mal wieder ne Frage... Hab nen Diktat liegen auf dem unsere supi tolle Teilzeitanwältin nen Antrag auf alleiniges Sorgerecht diktiert hat mit dem Zusatz vorläufiger Streitwert: wenn SIE das bitte heraussuchen würden

Nun meine Frage, gibt es bei solchen Verfahren überhaupt einen vorläufigen Streitwert??? Meine Chefin diktiert den in solchen Sachen überhaupt nie mit. Wird der nicht immer vom Gericht festgesetzt???
Steffen
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#2

23.10.2006, 12:42

Hallöchen,

Ist das Verfahren um elterliche Sorge als isoliertes Verfahren anhängig, richtet sich Gerichtskoste nach § 94 KosO. Der verweist auf § 30 Abs. 2 KostO. darin ist festgelegt, dass der Streitwert regelmäßig mit 3000,00 € anzunehmen ist. Er kann jedoch nach lage des Falles niedriger oder höher sein, jedoch nocht über 550.000.
Also würde ich die 3000 ansetzen.
Gast

#3

23.10.2006, 13:05

Huhuu Steffen,

danke, hab auch nochmal gegoogelt. Da stand selbiges.
Steffen
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#4

23.10.2006, 13:39

Huhuu zurück,

RVG für Anfänger
13. Auflage,

LG
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