GK bei AU mit 2 Gegnern

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

18.10.2006, 12:32

Hallöchen zusammen!

Wie Ihr euch denken könnt, hab ich ne Frage! :D

Es ist ja (meines Wissens) so, dass man bei AU 2 (der 3 eingezahlten) GKgebühren wieder erstattet bekommt...

Jetzt der Fall

Es wurde 1 MB beantragt gegen 2 Gesamtschuldner (Streitwert bis 7000)
Es wurden insgesamt 453,- (also 3 GKgebühren) eingezahlt und die Sache ans LG weitergeleitet. Beim LG hat man zuerst 2 Sachen draus gemacht und diese kurz danach wieder miteinander verbunden (warum einfach wenn's auch schwer geht... :roll: )
Nun ist AU in der Sache gegen beide Gegner ergangen.
Das Gericht setzt in seiner Rechnung nu 2 x 1 GKGebühr an.
M. E. ist aber nur 1e GKgebühr entstanden.

Wie seht ihr das?

LG
KAT
Gast

#2

18.10.2006, 20:43

schließe mich an.
Zuletzt geändert von Gast am 19.10.2006, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
na

#3

18.10.2006, 23:22

Oben heißt es doch "dass man bei AU 2 GK-Gebühren wieder erstattet bekommt"

Gem. KV Nr. 1211 GKG ist das so!
Ich nehme eher an, dass es aufgrund der (zeitweise) 2 Verfahren zu 2 Gebühren gekommen ist. Ich würde an Deiner Stelle mal bei Gericht anrufen und fragen, weshalb 2 Gebühren angesetzt wurden! Oder wurde eine andere Nr. (als die oben) vom Gericht aufgeführt?
Gast

#4

19.10.2006, 09:23

Hallöle!

Danke für eure Antworten.

Hab mich wohl ein wenig umständlich ausgedrückt... is aber auch nicht immer einfach bei diesen Themen... :)

Ich befürchte auch, dass aufgrund der zeitweisen "Trennung" in 2 Verfahren 2 x 1 GKgebür berechnet werden können... was ich ärgerlich finde, da es ja eigentlich keinen Grund gab die Sache zu trennen. Macht das ganze nur unnötig teuer (als ob Geld auf den Bäumen wachsen würde). Es wurden auch für "beide" Gebühren die Nr. 1211 aufgeführt. Muss wohl (doch) mal bei Gericht anrufen und nachhaken.

@Jave123: Bei MB-Antragsstellung fällt doch "nur" ne 0,5 Geb. an, dachte ich.

Schönen Gruß!
KAT
na

#5

20.10.2006, 20:07

Gem. KV Nr. 1110 fällt ne 0,5 (mind. 18 EUR - sind es nicht inzwischen schon 23 EUR?) an. Steht so zumindest im Schöni :wink:

Sag doch bitte Bescheid, was Du vom Gericht auf Deine Anfrage zu hören bekommst!
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wifey
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#6

20.10.2006, 20:32

Mindestgebühr sind mittlerweile 23,00 Euro :-)
Viele Grüße

ich
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