Kosten des Festsetzungsverfahren?
Verfasst: 22.01.2009, 18:57
Hallo,
ich habe schon wieder eine Frage an Euch. Denn solch eine Formulierung hatte ich noch NIE unter einem Beschluss.
Wir vertraten die Beklagte, man verglich sich, es gab eine Kostenquotelung. Nun habe ich einen Ausgleichsantrag gestellt und die Klägerseite natürlich auch. Gestern ging der Ausgleichsbeschluss bei uns ein und unsere Mandantin hat noch eine zweistellige Summe an die Kläger zu zahlen. Und darunter stand:
"Die Kosten des Festsetzungsverfahrens trägt die Beklagte."
Was für Kosten???
Danke für Eure Hilfe.
ich habe schon wieder eine Frage an Euch. Denn solch eine Formulierung hatte ich noch NIE unter einem Beschluss.
Wir vertraten die Beklagte, man verglich sich, es gab eine Kostenquotelung. Nun habe ich einen Ausgleichsantrag gestellt und die Klägerseite natürlich auch. Gestern ging der Ausgleichsbeschluss bei uns ein und unsere Mandantin hat noch eine zweistellige Summe an die Kläger zu zahlen. Und darunter stand:
"Die Kosten des Festsetzungsverfahrens trägt die Beklagte."
Was für Kosten???
Danke für Eure Hilfe.