GK nach Klagerücknahme?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Mel777
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#1

12.10.2006, 09:35

Guten Morgen,

ein Thema ist mir nicht ganz klar. Ich nehme Klage nach einem Termin zur mündlichen Verhandlung zurück. Ich glaube, verstanden zu haben, dass ich nach dem Termin eine Gerichtskostenminderung auf 1 GKG nicht erhalte. Diese würde sich doch nur mindern, wenn ich die Klage im Termin zurücknehme oder?

LG
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dundine
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#2

12.10.2006, 10:37

also aus meiner sicht werden die gerichtskosten nicht gemindert, wenn schon ein mündlicher verhandlungstermin stattgefunden hat.

wäre jetzt interessant zu wissen, warum die klage zurückgenommen wird. weil gegenseite zb forderung zwischenzeitlich gezahlt hat? dann sollte man das so bei gericht regeln, daß die klage für erledigt erklärt wird, eben damit man die gerichtskosten nicht auf den eigenen mandanten abwälzen muß.
Gast

#3

12.10.2006, 10:45

Und zb von der Gegenseite sich quittieren lassen, daß sie keinen Kostenantrag stellen wird. ;achen wir zumindest immer, wenn wir die Klage zurücknehmen oder sie für erledigt erklären, wenn der Beklagte die Forderung beglichen hat.

Oder was meinen die anderen?
Mel777
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#4

12.10.2006, 10:46

Hm leider ist der Anspruch nicht erfüllt. Dieser bleibt also materiell-rechtlich bestehen. Deshalb Klagerücknahme, weil die sich außergerichtlich einigen, aus Kostenersparnisgründen aber den Vergleich nicht zu protokoll nehmen wollen.

Danke LG Mel
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dundine
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#5

12.10.2006, 12:49

naja aber im wege des verzugsschadens wären dann ja gerichtskosten auch von denen zu erbringen. also wirklich schriftlich, außergerichtlich, drauf einigen, dass auch diese kosten zu 100 % von denen erstattet werden. sonst gibts halt ein anerkenntnisurteil, wenn die absolut nicht drauf eingehen... oder es wird weiter vor gericht ausgetragen
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lesaga
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#7

12.10.2006, 20:22

Nach KV 1211 GKG ermäßigen sich die GK auch bei Klagerücknahme (auch wenn schon ein Termin stattgefunden hat), es sei denn, es ist bereits ein streitiges Urteil oder ein Versäumnisurteil vorausgegangen.
gruß lesaga
Mel777
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#8

13.10.2006, 15:17

Hey ich nochmal. Hiiiilfe.

Jetzt reduzieren sich die Gerichtskosten also doch, obwohl ein mündlicher Verhandlungstermin vorher stattgefunden hat???

LG
na

#9

13.10.2006, 23:52

Gem. KV 1211 ermäßigt sich die Geb. nach KV 1210 auf 1,0 bei Klagerücknahme, wenn diese vor dem Schluss der mündl. Verhandlung erfolgt.

So weit ich weiß, ist entscheidend, ob das Gericht ein Urteil schreibt oder nicht. Wenn Ihr kein Urteil habt, dann bekommt ihr die nicht verbrauchten GK (2,0) zurück.
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