GK - Erstattung bei Anerkenntnis im Termin
Hallo, wie schauts bei o.g. Thema aus. Gegenanwältin gibt im Termin Anerkenntnis ab. Bekomme ich GK-Erstattung oder nicht?
Kommt darauf an, ob vorher schon ein Urteil (VU z.B.) ergangen ist. Nach KV 1211 GKG ermäßigen sich die Gerichtskosten bei vollem Anerkenntnis auf 1,0 Gebühren, sofern nicht ein anderes Urteil vorangegangen ist. Ich würd also damit rechnen, dass ihr von den Gerichtskosten was zurückbekommt.
gruß lesaga
gruß lesaga