GK - Erstattung bei Anerkenntnis im Termin

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

09.10.2006, 08:59

Hallo, wie schauts bei o.g. Thema aus. Gegenanwältin gibt im Termin Anerkenntnis ab. Bekomme ich GK-Erstattung oder nicht?
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lesaga
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 20.04.2006, 10:51

#2

09.10.2006, 09:55

Kommt darauf an, ob vorher schon ein Urteil (VU z.B.) ergangen ist. Nach KV 1211 GKG ermäßigen sich die Gerichtskosten bei vollem Anerkenntnis auf 1,0 Gebühren, sofern nicht ein anderes Urteil vorangegangen ist. Ich würd also damit rechnen, dass ihr von den Gerichtskosten was zurückbekommt.
gruß lesaga
Gast

#3

09.10.2006, 09:57

GK bei Anerkenntnis hat sich erledigt. Trotzdem danke
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