Gerichtskosten im Arbeitsgerichtsverfahren?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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anwaltsliebling
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#1

24.11.2008, 09:24

Hallo miteinander,

fallen eigentlich im Arbeitsgerichtsverfahren generell keine Gerichtskosten an? Speziell geht es mir darum, dass von unserer Seite beabsichtigt wird, anzuerkennen, bzw. ein VU ergehen zu lassen. Nun fragt Chef, was gerichtskostenmäßig billiger wäre. Aber fallen überhaupt GK an? Danke schon mal.
Grüßle
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PeeDee
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#2

24.11.2008, 09:52

Natürlich fallen Gerichtskosten an, wie in jedem Verfahren.
Auch bei Gericht gibts nichts kostenlos :wink:

Die Gerichtskosten kannst Du in Teil 8 GKG nachlesen, grundsätzlich kostet das Verfahren mit Urteil 2,0 Gebühr. Bei einem Anerkenntnis reduzieren sich die GK auf 0,4.
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jojo
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#3

09.12.2008, 09:53

Ein VU kostet 8210 GKG 2,0 Gebühren.

Ein AU kostet vor streitiger Verhandlung nur die Auslagen, danach 0,4 gem. VV 8211 GKG.

Ein AU in der Güte ist daher günstiger.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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