Gerichtskostenvorschuss bei Widerspruch gg. einstw. Verfügun

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Sandra-Andrea
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#1

21.09.2006, 15:36

Hallo zusammen! Wir benötigen dringend eure Hilfe. Noch dazu eilt die Sache etwas.

Muss bei der Einlegung eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Verfügung ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden???

Vielen Dank schon einmal im voraus!
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Sunny
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#2

21.09.2006, 19:31

Hallo Sandra,

soweit ich weiß fordert das Gericht den Vorschuss an, sobald einer anfällt. Oder bist Du da anderer Meinung? Zumindest machen wir es immer so, das wir warten bis das Gericht uns auffordert, einen Vorschuss zu zahlen, wenn wir uns nicht sicher sind, ob einer zu zahlen ist.

LG
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lesaga
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#3

21.09.2006, 19:47

Bei der Einlegung des Widerspruchs ist kein GK-Vorschuss zu zahlen. Mir ist keine derartige Vorschrift bekannt. Da das Verf. auf Erlass einer einstw. Vfg. immer ein Eilt-Verfahren bei Gericht ist und die Bearbeitung beschleunigt ist, werden die GK erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet.
gruß lesaga
Gast

#4

21.09.2006, 20:53

Hallo erstmal,
ja, ich bin auch der Überzeugung, dass die GK nicht anfallen im einstw. Verfügungsverfahren.
Gruß Anja
Sandra-Andrea
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#5

22.09.2006, 10:58

Hallihallo,

so haben wirs jetzt auch gemacht. wir warten jetzt einfach, ob das Gericht was anfordert.

Vielen Dank!
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Annile
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#6

22.09.2006, 12:24

Innerhalb welcher Zeit muss so ein Antrag auf einstweilige Verfügung eigentlich bearbeitet werden?

Unserer liegt jetzt seit 1 Woche unbearbeitet bei Gericht.
Es Annile :hurra
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lesaga
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#7

22.09.2006, 15:44

Eine Frist innerhalb der der Antrag bearbeitet werden muss, ist mir nicht bekannt. Aber ruf doch mal bei Gericht an und frag nach, warum es nicht voran geht. Vielleicht fehlt noch was, oder die Sache wurde dem Richter nicht als Eilig vorgelegt. Gibt ja verschiedene Gründe. Wie gesagt, einfach mal anrufen auf der Geschäftsstelle, AZ habt ihr ja hoffentlich schon bekommen.

Schönes WE
lesaga
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Annile
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#8

23.09.2006, 11:08

Ja wir haben angerufen, der zuständige Sachbearbeiter ist nicht da und kommt erst Montag wieder. Chef war gar nicht begeistert...
Es Annile :hurra
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lesaga
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#9

23.09.2006, 18:22

Ist ja merkwürdig. Normalerweise bekommt immer der Tagesrichter die Einstweilige vorgelegt zur Entscheidung. Vielleicht ist das an anderen Gerichten anders.
Trotzdem Viel Glück, dass der Sachbearbeiter am Montag wenigstens in Entscheidungslaune ist. ;)
gruß
lesaga
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